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Paket gegen Krisenfolgen fixiert: Entlastung bei Energiekosten für Betriebe und Haushalte
Das Paket ist geschnürt: Die Bundesregierung setzt weitere Maßnahmen für leistbare Energie, Wettbewerbsfähigkeit und Krisenvorsorge. Entlastung für Industrie, Betriebe und private Haushalte ist fixiert. Hier die Details.
Paket für Industrie und für Haushalte
Mit dem Industriestrompaket werden energieintensive Betriebe entlastet und Investitionen am Standort Österreich abgesichert. Mit dem Energiepreiskrisenmechanismus Strom wird gleichzeitig ein Schutzschirm vorbereitet, der Haushalte und Unternehmen im Fall extremer Strompreisspitzen rasch entlasten kann.
Die Industrie ist eine zentrale Säule des Wohlstands in Österreich: Fast 40.000 Industrieunternehmen mit rund 500.000 Beschäftigten sichern Wertschöpfung, Innovation und Arbeitsplätze. Gerade für energieintensive Betriebe sind Strompreise ein entscheidender Standortfaktor, daher werden zwei Maßnahmen ergriffen, das Industriestrompaket und der Mechanismus für Krisen bei den Energiepreisen.
Industriestrompaket für energieintensive Betriebe
Das Industriestrompaket bündelt ab 2027 zwei Maßnahmen: die Weiterentwicklung des Standortabsicherungsgesetzes und den neuen Industriestrompreis. Dafür sind insgesamt 250 Millionen Euro pro Jahr für den Zeitraum 2027 bis 2029 vorgesehen. Ziele des Industriestrompakets sind:
- Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Betriebe sichern Carbon Leakage und Standortverlagerungen verhindern
- faire Bedingungen im europäischen Wettbewerb schaffen
- Investitionen in Dekarbonisierung, Energieeffizienz und Elektrifizierung unterstützen
Ein Teil der Förderung muss wieder in Modernisierung, Effizienz oder Elektrifizierung investiert werden. Damit verbindet das Paket kurzfristige Entlastung mit langfristiger Standortstärkung.
Standortabsicherungsgesetz Plus
Das Standortabsicherungsgesetz gleicht indirekte CO₂-Kosten aus, die energieintensive Unternehmen über den Strompreis tragen. Das bisherige Gesetz war eng gefasst: Rund 60 Unternehmen waren anspruchsberechtigt. Mit der Weiterentwicklung ab 2027 soll der Kreis deutlich erweitert werden – künftig sollen rund 120 Unternehmen profitieren können. Vorgesehen sind:
- Förderung für energieintensive Unternehmen in Carbon-Leakage-Sektoren
- Mindestverbrauch von mehr als 1 GWh pro Jahr
- Berechnung anhand von Stromverbrauch, Emissionsfaktor, CO₂-Preis und Kompensationssatz
- Reinvestitionsverpflichtung in Dekarbonisierung, Energieeffizienz oder Elektrifizierung
Damit erhalten besonders betroffene Betriebe mehr Planungssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb Europas.
Neuer Industriestrompreis
Der neue Industriestrompreis richtet sich an besonders stromintensive Unternehmen und Prozesse, die nicht oder nicht ausreichend vom Standortabsicherungsgesetz profitieren können. Dazu zählen etwa Pharma, Chemie, Steine und Erden, Maschinenbau, Lebensmittel, Weberei, Schmiedeteile, elektrische Bauelemente oder Haushaltspapier. Kernpunkte des Industriestrompreises:
- Wirkung für rund 400 Unternehmen
- förderfähig: maximal 50 Prozent des Jahresstromverbrauchs für energieintensive Prozesse
- Förderung: bis zu 50 Prozent des Großhandelsstrompreises
- Preisuntergrenze: 50 Euro/MWh, also 5 Cent/kWh
- maximale Wirkung: bis zu 25 Prozent Entlastung auf die gesamten Stromkosten energieintensiver Prozesse
- Auszahlung jährlich rückwirkend
- Reinvestition eines Teils der Förderung in Effizienz, Dekarbonisierung oder Elektrifizierung
Damit werden jene Betriebe unterstützt, bei denen Stromkosten unmittelbar über Produktion, Investitionen und internationale Wettbewerbsfähigkeit entscheiden.
Energiepreiskrisenmechanismus Strom für Haushalte und KMU
Neben der Standortabsicherung bereitet die Bundesregierung einen Energiepreiskrisenmechanismus Strom vor. Dieser soll ausschließlich im Fall einer außergewöhnlichen Energiepreiskrise aktiviert werden.
Der Mechanismus sieht vor:
- für Haushalte: gestützter Strompreis von 10 Cent pro Kilowattstunde netto für ein definiertes Grundkontingent
- oberhalb des Kontingents gilt weiter der Marktpreis, damit der Sparanreiz erhalten bleibt
- für Unternehmen: einheitlicher Zuschuss pro Kilowattstunde
- Entlastung direkt über die Stromrechnung statt kompliziertem Förderverfahren im Nachhinein
- erste Entlastung spätestens vier Wochen nach Aktivierung
Aktiviert wird der Mechanismus nur bei klaren Kriterien:
- Großhandelspreis über drei Monate über 165 Euro/MWh
- Endkundenpreis über 16,5 Cent/kWh netto
- monatliche Prüfung der Parameter durch die E-Control
Wenn die Krise abklingt, ist ein dreimonatiger Nachlauf vorgesehen, damit Haushalte und Betriebe nicht abrupt wieder voll belastet werden.
„Mit 750 Millionen Euro für industriepolitische Kernmaßnahmen setzen wir den nächsten konkreten Schritt unserer Industriestrategie 2035„, sagt dazu Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer. „Unser Ziel ist klar: Produktion, Investitionen und Arbeitsplätze müssen in Österreich bleiben. Deshalb entlasten wir energieintensive Betriebe gezielt – vom spezialisierten Mittelständler bis zur Großindustrie – und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Standortwettbewerb. Gleichzeitig sorgen wir mit dem Energiepreiskrisenmechanismus vor, damit Haushalte und Unternehmen im Krisenfall rasch geschützt werden. Energiepolitik ist Standortpolitik: Wer leistbare Energie sichert, sichert Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Arbeitsplätze.“





