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Pilotprojekte für schnellere Asylverfahren

Die Europäische Kommission übernimmt die von Österreich und Bulgarien Pilotprojekte für schneller Asylverfahren, ergab die EU-Ratstagung in Brüssel (Bild: Sitzungssaal); Foto: EU

Die EU-Kommission erfüllt eine Forderung Österreichs und startet Pilotprojekte für schnelle Asylverfahren an der EU-Außengrenze. Migration war eines der Themen der EU-Ratstagung in Brüssel, die Beratungen werden fortgesetzt.

 

Partner für Initiative Österreichs

„Die Bekämpfung von Asylmissbrauch und Schlepperkriminalität kann nur gemeinsam gelingen“, erklärte dazu Innenminister Gerhard Karner. Für diese Linie habe Österreich viele internationale Partner gewonnen und Druck auf die Kommission ausgeübt. Österreich hat mit Bulgarien und Rumänien einen Aktionsplan erarbeitet. Wie Bundeskanzler Karl Nehammer nach der Ratstagung erklärte, werde dieser Aktionsplan von der Europäischen Kommission übernommen und ausgeführt.

 

Die nächsten zwei Schritte

In einem ersten Schritt werden die schnellen Asylverfahren an der EU-Außengrenze gestartet, in einem nächsten Schritt muss der Außengrenzschutz technisch und rechtlich robuster werden, kündigte Karner an.

 

Pilotprojekte in Bulgarien und Rumänien

Basis ist der von Österreich und Bulgarien am 23. Jänner beschlossene Aktionsplan zur Verhinderung illegaler Migration.

Konkret sieht die Kommission Pilotprojekte in Bulgarien und in Rumänien vor. Dieses Vorhaben stützt sich auf österreichische Vorarbeiten und sieht folgendes vor:

  • Vorgesehen sind Maßnahmen zum Grenzschutz und zur Schlepperbekämpfung sowie ein Pilotprojekt zur Kooperation bei Rückübernahmen
    • Dieses Pilotprojekt sieht schnelle Asylverfahren an der EU-Außengrenze zur Türkei vor
    • Dieses Projekt soll verhindern, dass irreguläre Migranten mithilfe von Schleppern innerhalb der EU weiterreisen und ihren Asylantrag in einem Binnenstaat wie Österreich stellen
    • Die EU wird diese Pilotprojekte mit Geld und Personal unterstützen

Bulgarien hat dafür zwei bestehende Einrichtungen in Grenznähe vorgesehen

  • Wenn kein Asylantrag gestellt wird, wird umgehend ein Rückkehrverfahren eingeleitet
  • Wenn ein Asylantrag gestellt wird, soll dieser rasch entschieden werden

Die Europäische Kommission hat sich dazu diese Woche mit den Mitgliedsstaaten auf Beamtenebene näher abgestimmt.

Darüber hinaus hat Kommissionspräsidentin von der Leyen in einem Brief an die Mitgliedsstaaten erstmals konkrete Summen genannt, mit der die Kommission illegale Migration bekämpfen will. So sollen vorerst 600 Millionen Euro in den Grenzschutz fließen, 30 Millionen Euro sind zur Schleppereibekämpfung auf dem Westbalkan vorgesehen, heißt es in einer Information aus dem Innenministerium.