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Regierung setzt Stromkostenbremse und Zufallsgewinnabschöpfung fort

Finanzminister Magnus Brunner und die Regierung setzten Entlastungsmaßnahmen bis ende 2024 fort. Foto: BKA/Florian Schrötter; iStock;Lightspruch

Die Bundesregierung hat im Ministerrat beschlossen, die Stromkostenbremse und die Zufallsgewinnabschöpfung bis Ende 2024 fortzusetzen. Diese Maßnahmen werden jedoch an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst.

 

Die Anpassung der Stromkostenbremse sieht eine Reduzierung der Obergrenze des Energiepreises von 40 auf 25 Cent pro Kilowattstunde vor. Diese Maßnahme soll die Stromanbieter dazu anregen, ihre Preise zu senken und den Wettbewerb zu fördern. Gleichzeitig wird die inflationsdämpfende Wirkung dieser Maßnahme fortgesetzt. Die Bezuschussung für den Grundverbrauch von 2900 kWh pro Haushalts-Zählpunkt wird ab 1. Juli maximal 15 Cent pro Kilowattstunde betragen.

 

Regierung will weiter entlasten

Finanzminister Magnus Brunner begründet die Verlängerung der Maßnahmen so: „Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat zu einem nie dagewesenen Energiepreisschock geführt. Die gezielten Preis- bzw. Kostensenkungsmaßnahmen beim Strom sowie strukturelle Entlastungen wie die Abschaffung der kalten Progression und die Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen sorgen trotz aller Herausforderungen dafür, dass das Leben für die Menschen leistbar bleibt. Gleichzeitig haben wir mit der Gewinnabschöpfung dafür gesorgt, dass auch von Strom-, Öl- und Gasfirmen ein fairer Beitrag geleistet wird. Deshalb haben wir uns nun entschlossen, die Maßnahmen zu verlängern bzw. anzupassen.“

Größere und einkommensschwache Haushalte erhalten weiterhin Unterstützung. Haushalte mit mehr als drei Personen bekommen einen Zuschuss von 52,50 € pro Person, und einkommensschwache Haushalte erhalten eine zusätzliche Entlastung von bis zu 100 € durch den Wegfall von 75 % der Netzkosten.

 

Mehr Anreize für Investitionen

Die Abschöpfung der Zufallsgewinne bei Energiekonzernen wird ebenfalls fortgesetzt. Das beschloss die Regierung im Ministerrat.

Diese Regelung soll verhindern, dass Unternehmen durch die Preisschwankungen ungerechtfertigte Gewinne erzielen. Die Abschöpfung betrifft sowohl fossile Unternehmen als auch Produzenten erneuerbarer Energien. Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien können nun zu 75 % abgesetzt werden.

Die entsprechenden Verordnungen und Gesetzesänderungen sollen in den nächsten Tagen bzw. in der kommenden Woche im Nationalrats-Plenum behandelt werden.