Regierung

So argumentiert Brunner die Sondersteuer

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP, l.) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne, r.) erläutern die zwei Wege, um Zufallsgewinne der Energielieferanten zu besteuern. Foto: BMF

Die Regierungsparteien haben am Freitag per Initiativantrag zwei Sonderabgaben auf Energiegewinne im Nationalrat eingebracht. Die Reaktion der Börsen zeigt, dass die ÖVP auf eine maßvolle und nicht-überschießende Umsetzung geachtet hat. Und so begründet Finanzminister Magnus Brunner die Initiative.

 

Sammelgesetz für Zufallsgewinne

Als Regierungsparteien haben Volkspartei und Grüne ein Sammelgesetz für Windfall Profits eingebracht, das Energie-Krisen-Beitrags-Paket. Das Sammelgesetz umfasst 2 Maßnahmen

  • Den Energie-Krisen-Beitrag fossile Energieträger, der für Öl- und Gas-Unternehmen gilt.
  • Den Energie-Krisen-Beitrag Strom, der de facto eine Erlös-Obergrenze für Stromerzeuger darstellt.

 

Darum kommt es zu diesen Abschöpfungen

Wie begründet nun Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) diese Schritte? Hier die Zitate von Minister Brunner bei der Präsentation des Pakets am Freitag im Finanzressort vor Wirtschaftsjournalisten:

Es sind Zufallsgewinne: „Durch diese Gesetze wird ein Teil der krisenbedingten Gewinne bzw. Erlöse abgeschöpft und zur Gegenfinanzierung der Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und Unternehmen verwendet. Ich sage bewusst Zufallsgewinne, denn es ist der Preisanstieg in Folge des Ukrainekrieges, der aktuell für ein Ungleichgewicht am Energiemarkt sorgt. Die betroffenen Unternehmen haben sich nichts zu Schulden kommen lassen und sie haben auch nicht ihr Geschäftsmodell besonders innovativ geändert, um die aktuell hohen Gewinne zu lukrieren.“

Preise wurden zur Belastung: „Es ist allerdings ein Faktum, dass sehr viele Firmen im Energiebereich jetzt durch Zufall sehr gute Geschäfte mit steigenden Energiepreisen machen, während diese für Betriebe und die Menschen zu einer Belastung geworden sind. Daher ist es in dieser aktuellen Situation eine Frage der Fairness, dass der Staat hier eingreift. Zumal oftmals der Bau der Infrastruktur oder die Einspeis-Tarife mit Steuergeld unterstützt wurden.“

Maßnahmen sind zeitlich begrenzt: „Ich sage das, obwohl ich in normalen Zeiten kein Freund von Markteingriffen bin. Aber es sind eben keine normalen Zeiten, daher halte ich diese beiden Maßnahmen für Windfall-Profits für sinnvoll.  Klar ist – und darüber sind wir uns in der Koalition einig – folgendes : Diese Maßnahmen können nur eine temporäre Korrektur der aktuellen Marktdissonanz sein. Hintergrund dieser Maßnahme ist eine europäische Verordnung, die wir in Österreich umzusetzen haben.  Mir war immer eine intelligente Umsetzung dieser EU-Verordnung wichtig.“

Fähigkeit zu Investitionen erhalten: „Es gilt, die Investitionsfähigkeit der Energieunternehmen, die von der Erlösobergrenze und dem Energiekrisenbeitrag betroffen sind, zu erhalten – vor allem für die Transformation und den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Und ich bin überzeugt – das haben wir mit dieser Umsetzung geschafft.“

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Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP, l.) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne, r.) erläutern die zwei Wege, um Zufallsgewinne der Energielieferanten zu besteuern. Foto: BMF
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP, l.) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne, r.) erläutern die zwei Wege, um Zufallsgewinne der Energielieferanten zu besteuern. Foto: BMF