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Sobotka: … mangels Verdachts kein Ermittlungsverfahren

Wolfgang Sobotka: Start zu Debatte und Beschluss über die neue KI-Servicestelle. Foto: Th. Topf

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht davon ab, gegen den Präsidenten des Nationalrats, Wolfgang Sobotka, ein Ermittlungsverfahren wegen behaupteten Amtsmissbrauchs einzuleiten. Anlass dafür war ein geheimer Mitschnitt eines Gesprächs des verstorbenen Sektionschefs Christian Pilnacek. Schon zuvor war ein weiteres Verfahren gegen Sobotka eingestellt worden.

 

Geheime Tonaufnahme führte zu Verdacht

Der frühere und im Oktober verstorbene Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, war im Juli 2023 geheim aufgenommen worden, als er sich in einer lockeren Runde in einem Wiener Lokal zu – behaupteten – Interventionen äußerte. Die Interventionen seien von Wolfgang Sobotka ausgegangen, was dieser jedoch stets zurückgewiesen hatte.

 

Aus Sobotkas Worten ergibt sich keine Beeinflussung

Die Medienberichte nahm die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zum Anlass für den Verdacht, der Nationalratspräsident habe damit sein Amt missbraucht, um Strafrechtspflege zu verhindern.

Die WKStA kam inzwischen zur Schlussfolgerung, dass aus den Worten des Parlamentariers gegenüber Pilnacek keine Beeinflussung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen abzuleiten ist. Sobotkas Worte gegenüber Pilnacek, dieser habe ein anderes Verfahren „nicht abgedreht“ sei „lediglich eine nachträglich Bewertung“. Daher ist mangels Anfangsverdachts von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, erklärt die WKStA in einer Veröffentlichung, abrufbar in der Ediktsdatei.

Gegen Politik per Anzeigen: Wolfgang Sobotka (2023). Foto: David Bohmann

Gegen Politik per Anzeigen: Wolfgang Sobotka (2023). Foto: David Bohmann

Einstellung nach Pilz-Anzeige

Der Nationalratspräsident hatte im Jänner die Öffentlichkeit informiert, dass ein anderes gegen ihn geführtes Verfahren noch im Jahr 2023 eingestellt worden sei. In einer Anzeige des früheren Politikers Peter Pilz sei ihm Amtsmissbrauch bei der Bestellung eines leitenden Postens bei der Polizei vorgeworfen worden. Sobotka hat dies stets bestritten und darauf verwiesen, damals als Innenminister 2017 die an erster Stelle gereihte Persönlichkeit berufen zu haben. Das Verfahren wurde dann 2023 mangels Anfangsverdachts eingestellt.

Als Parlamentarier hatte er sich mehrfach für den Ausbau der Rechte von Beschuldigten und für eine Klarnamenpflicht im Internet ausgesprochen. Die Verwendung von strafrechtlichen Anzeigen in der Politik bezeichnete er zum Jahresbeginn als eine „absolut gefährliche Entwicklung“.