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Vereinfachte Kreditvergabe für Senioren

Senioren sollen vereinfacht Kredite erhalten können. Das sieht eine von Ingrid Korosec veranlasste Gesetzesnovelle vor. Foto: iStock/amriphoto

Senioren stehen oft vor finanziellen Erfordernissen, etwa um Wohnungen oder Häuser zu sanieren oder barrierefrei zu gestalten. Nun wird die Vergabe von Krediten an Senioren erleichtert, die Altersdiskriminierung beendet.

 

Klarstellung im Gesetz

Die von der Bundesregierung und den Koalitionsparteien beantragte Änderung betrifft das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz.

Bisher war unklar, ob ein Kredit gewährt werden kann, wenn dessen Laufzeit die Lebenserwartung des Kreditnehmers übersteigt. Jetzt wird klargestellt: Ein Kredit ist möglich, wenn für die Abdeckung eine hinreichende Gewähr besteht, also entsprechende Vermögenswerte vorhanden sind. Und es muss wahrscheinlich sein, dass die Verpflichtungen zu Lebzeiten gedeckt werden können.

Das Alter und ein für die Lebenserwartung wesentlicher Gesundheitszustand der kreditnehmenden Person sind zu berücksichtigen.

Und wenn Schulden vererbt werden? Dann soll es den Erben freigestellt werden, den Rest zu tilgen oder das Objekt zu verwerten.

 

Breite Zustimmung

Die Änderungen wurden von ÖVP-Abg. Michaela Steinacker ausdrücklich begrüßt, denn teilweise seien schon Mittfünfziger von den diskriminierenden Bestimmungen bei der Kreditvergabe betroffen seien. Die Novelle sorge für mehr Fairness und Gerechtigkeit.

Altere Menschen würden nicht selten vor der Herausforderung stehen, ihre Wohnungen oder Häuser adaptieren zu müssen oder barrierefrei zu gestalten, erklärte ÖVP-Abg. Gertraud Salzmann. Bisher sei es trotz Sicherheiten schwierig gewesen, in einem gewissen Alter noch Kredite zu bekommen.

Vor diesem Hintergrund appellierte ÖVP-Abg. Klaus Fürlinger, keine „lebensfremden Regelungen“ in Gesetzen zu verankern. Die Praxis werde erweisen, ob mit dem heutigen Beschluss mehr Rechtssicherheit geschaffen werde.

Zu diesen Erleichterungen für Senioren führte eine Initiative von Abg. Ingrid Korosec, Präsidentin des ÖVP-Seniorenbundes, im Herbst vorigen Jahres.

 

Ende der Altersdiskriminierung

„Auch ältere Menschen brauchen Kredite und diese sind ihnen ungeachtet ihres Lebensalters auch zuzuerkennen. Und zwar zu Bedingungen, die auch jüngere Menschen erhalten. Das ist eine Frage der Fairness und Gleichbehandlung“, hatte Steinacker vorige Woche anlässlich der Beratungen im Justizausschuss erklärt.

Die Abgeordnete würdigte in dieser Angelegenheit insbesondere den Einsatz der Seniorenratspräsidentin Ingrid Korosec. Auf Anregung von Korosec wurde eine Neuregelung nach deutschem Vorbild erarbeitet.

Viele Banken hätten ein Höchstalter bei Krediten festgesetzt, so Steinacker. Deshalb hätten ältere Menschen trotz ausreichender Sicherheiten – wie zum Beispiel durch eine Immobilie – gar keine Kredite oder nur zu unannehmbaren Konditionen erhalten. An dieser Hürde sei der alters- und pflegegerechte Umbau – Stichwort Barrierefreiheit – des Eigenheims oftmals gescheitert.

„Mit dieser Altersdiskriminierung ist jetzt Schluss. Kreditwürdigkeit ist eine Frage der finanziellen Sicherheiten und nicht des Alters. Das Ende der Altersdiskriminierung bei Bankkrediten bringt der älteren Generation mehr Selbstbestimmung und Unabhängigkeit“, hatte Steinacker bei der parlamentarischen Behandlung erklärt.