Parlament

Für Nachkommen von NS-Verfolgten: Regierung bestärkt erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft

Der Innenausschuss des Parlaments gab grünes Licht, um in Österreich staatenlos Geborenen mehr Zeit zur Beantragung der Staatsbürgerschaft zu gewähren. Foto: iStock Patrick Daxenbichler

Die Bundesregierung unterstreicht ihre klare Haltung bei der erleichterten Vergabe der Staatsbürgerschaft an NS-Verfolgte und deren Nachkommen. Nun gab nach dem Innenausschuss auch der Nationalrat grünes Licht, um in Österreich staatenlos Geborenen mehr Zeit zur Beantragung der Staatsbürgerschaft zu gewähren.

 

Änderungen bereits 2019 umgesetzt

Laut den geltenden Bestimmungen können Fremde unter erleichterten Bedingungen die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn sie selbst oder ihre Vorfahren aufgrund des NS-Regimes ins Ausland fliehen mussten.

Im Oktober 2019 wurde unter Bundeskanzler Sebastian Kurz diese Regelung erweitert: Seitdem haben auch Nachkommen die Möglichkeit, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen, wenn anzunehmen ist, dass sie, ohne das erlittene Unrecht ihrer Vorfahren während der NS-Zeit, heute im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft wären.

 

„Völkerrechtliche Verpflichtung“

Nun bekräftigt die Bundesregierung ihre klare Haltung. So gab der Nationalrat diese Woche grünes Licht für eine weitere Änderung im Puncto Staatsbürgerschaft. So sollen, begründet mit der „völkerrechtlichen Verpflichtung“ Österreichs, staatenlos in unsrem Land Geborene die Staatsbürgerschaft für einen Zeitraum für drei – statt bisher nur zwei Jahre – beantragen können.

Als Sprecherin für Vertriebene und Menschenrechte der Volkspartei begrüßt die VP-Abgeordnete Gudrun Kugler diese Maßnahme als eine „wichtige Form, der eigenen Geschichte gerecht zu werden“.

„Damit erkennt die Republik Österreich das geschehene Unrecht an und kommt Betroffenen konkret entgegen.“ Dies sei eine „Form der Verantwortungsübernahme durch die Republik Österreich“, so Kugler.