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Parlament beschließt Neuregelung zum assistierten Suizid

Die Neuregelung zur Sterbehilfe wurde im Parlament beschlossen. Foto: Parlamentsdirektion / Johannes Zinner / Thomas Jantzen / iStock upixa

Der assistierte Suizid wird ab 2022 unter strengen Auflagen für tod- und schwerkranke Personen möglich sein – dies wurde am Donnerstag im Parlament beschlossen, nachdem im Dezember 2020 der Verfassungsgerichtshof die Beihilfe zum Suizid straffrei gestellt hat.

 

Verbot der Hilfeleistung beim Suizid aufgehoben

Bisher war die Hilfeleistung beim Suizid verboten – dies hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit Wirkung ab 1. Jänner 2022 aufgehoben. Die Regierung hat daher eine Neuregelung des assistierten Suizids vorgelegt, welche am Donnerstag im Nationalrat beschlossen wurde.

In der neuen Regelung wurden, wie aus den Materialien hervorgeht, umfangreiche Vorkehrungen getroffen, sodass die Achtung der Menschenwürde, der Respekt vor dem Leben und die freie Entscheidung gewahrt bleiben.

 

Strenge Auflagen

Die Sterbehilfe kann nur unter strengen Auflagen erfolgen. Sie ist nur möglich, wenn eine unheilbare, zum Tode führende oder eine schwere, die gesamte Lebensführung beeinträchtigende Krankheit vorliegt. Die betroffene Person muss zudem volljährig sein, es sind ein mehrstufiges Verfahren der Beratung mit Ärzten sowie eine Bedenkzeit einzuhalten.

Auch der Prozess sei sorgsam festgelegt worden, betonte VP-Justizsprecherin Michaela Steinacker. Zwei unabhängige Ärzte und ein Notar oder Patientenanwalt müssen den freien Sterbewillen und die Entscheidungsfähigkeit des Erkrankten bestätigen, eine Sterbeverfügung sei zu erstellen. Sie haben auch über die Alternativen aufzuklären, erläuterte Steinacker. Weiters müsse eine Bedenkzeit von zwei bis 12 Wochen eingehalten werden, je nach Zustand des Erkrankten.

 

Sterben an der Hand und nicht durch die Hand

Das zentrale Anliegen der Neuregelung sei es, das vom VfGH beanstandete Grundrecht auf Selbstbestimmung abzusichern, allerdings auch gegen einen Missbrauch abzusichern, so Steinacker.

Steinackers Hoffnung sei es, ein Gesetz zu beschließen, welches von Anfang an kaum Anwendung fände, da mit Suizidprävention und guten Hospiz- und Palliativmöglichkeiten die Menschen besser begleitet werden können – Sterben an der Hand und nicht durch die Hand bliebe unsere Devise, so Steinacker.

Die Rede von VP-Abgeordneten Michaela Steinacker kann in der Mediathek des Parlaments nachgehört werden.

 

Jedes Leben unendlich wertvoll

Die Bereichssprecherin der ÖVP für Menschenrechte, Gudrun Kugler, bedauert die Aufhebung des Verbots der Beihilfe zum Suizid durch den VfGH: „Wir finden dieses Erkenntnis nicht richtig, wir finden es höchst problematisch, aber wir akzeptieren die Entscheidung des VfGH.“

Kugler betonte weiter, dass jedes Leben – egal in welcher Lebenslage – unendlich wertvoll sei und die Selbsttötung auch immer eine Auswirkung auf ein Umfeld habe. Zudem habe eine Selbsttötung auch eine Auswirkung auf Menschen in ähnlichen Situationen.

 

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