Innenpolitik
Polizei bekommt mehr Möglichkeiten gegen illegales Auto-Tuning
Der Verkehrsausschuss des Nationalrats spricht sich mehrheitlich für ein Gesetz gegen illegale Verhaltensweisen der Tuner-Szene aus. Strafen werden künftig deutlich angehoben, Polizei kann schneller einschreiten. Laut ÖVP-Verkehrssprecher Abg. Andreas Ottenschläger reagiert man auf die Manipulation von Motoren und sieht einen „nächsten gezielten Schritt gegen grobe Verkehrsrowdys!“
Das Vorgehen gegen problematische Verhaltensweisen der so genannten „Tuner-Szene“ soll per Gesetz erleichtert werden. Die neuen Regelungen beziehen sich explizit auf den Umgang mit jenen Kraftfahrzeugen, die insbesondere Rahmen von Treffen der Tuner-Szene beobachtet werden.
„Zweites Teilpaket“ gegen Extremraser
Den extremen Rasern und einem besonders rücksichtslosem Verhalten im Straßenverkehr wurde bereits durch eine Reihe von Maßnahmen begegnet: Nach der Erhöhung der Geldstrafen und Verlängerung der Entziehungszeiträume der Lenkberechtigung für extremes Schnellfahren im Sommer des Vorjahres, bringt die Novelle des Kraftfahrgesetzes gezielte Verschärfungen speziell gegen die illegale Auto-Tuning-Szene.
Eine dementsprechende Gesetzesvorlage im Verkehrsausschuss des Nationalrates wurde diese Woche mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS angenommen. „Die Gefährdungen durch anhaltende illegale Treffen der Tuning- und Roadrunner-Szene insbesondere in Wien, Salzburg und Kärnten müssen ein Ende haben! Wettrennen mit 170 km/, müssen ein für alle Mal beendet werden“, stellt Ottenschläger klar.
Strafen reichen bis zur Abnahme von Kennzeichen und Zulassung
In der Praxis sei auch festgestellt worden, dass bei diesen Treffen Verhaltensweisen mit den Fahrzeugen an den Tag gelegt werden, die im normalen Straßenverkehr „nichts verloren haben“, wie zum Beispiel die motorsportähnliche starke Anfahrbeschleunigungen, das abrupten Abbremsen, Schleuderbewegungen, Driften oder schnelles „Kreisenlassen“ des Fahrzeugs um die eigene Achse.
„Illegale Straßenrennen, brutale Lärmbelästigung durch absichtlich herbeigeführte Explosionsgeräusche und die Gefährdung von Menschen sind nicht nur Lausbubenstreiche, sondern vollkommen inakzeptabel“, so Ottenschläger. „Wenn von einem Kontrollorgan in eigener Wahrnehmung festgestellt wird, dass mit dem Fahrzeug gesteuerte Fehlzündungen, Geräusche durch schlagartiges Abblasen von Überdruck im Ansaugsystem oder Flammen aus dem Endschalldämpfer erzeugt werden, so sind unverzüglich Zulassungsschein und Kennzeichentafeln abzunehmen“, sagt Ottenschläger.
Tuning-Szene mit längst keinen Einzelfällen mehr
„Hunderte Anzeigen der Polizei müssen Konsequenzen haben. Unzumutbare Gefährdungen und Belästigungen durch die illegale Roadrunner- und Tuning-Szene sind seit Jahren keine Einzelfälle mehr, wie etwa die GTI-Treffen am Wörthersee oder in Wien am Kahlenberg, auf der Triesterstraße oder der Meidlinger Hauptstraße zeigen. Mit den Maßnahmen im Kraftfahrgesetz sollen primär Kontrollen und ein Einschreiten der Organe erleichtert werden“, so der Abgeordnete zum Nationalrat.
„Wenn ein derartiges Verhalten von Organen der öffentlichen Sicherheit wahrgenommen wird und wenn angenommen werden kann, dass dies wiederholt oder fortgesetzt stattfinden wird, dann sind die Organe berechtigt, sofort die Unterbrechung der Fahrt anzuordnen und ihre Fortsetzung durch geeignete Vorkehrungen, wie etwa die Abnahme der Fahrzeugschlüssel und der Fahrzeugpapiere, Absperren oder Abstellung des Fahrzeuges, Anlegen von technischen Sperren, Abnahme der Kennzeichentafel und dergleichen bis zu 72 Stunden zu unterbinden“, so der VP-Verkehrssprecher.
Erhöhter Stafrahmen soll abschrecken
Die derzeitige Höhe des Strafrahmens von 5.000 Euro wurde bereits 2005 festgelegt, daher soll nunmehr eine Anhebung auf 10.000 Euro erfolgen. „Das liegt zwar über einer reinen Indexanpassung, jedoch soll die abschreckende Wirkung damit verstärkt werden“, betont Ottenschläger.
„Wie schon mit der Erhöhung der Strafen für extremes Rasen geht es uns auch in dieser-Novelle um ein bewusstes Signal an eine kleine Gruppe von besonders rücksichtslosen Kraftfahrzeuglenkern im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit“, so Ottenschläger abschließend.