Staatsschutz neu aufgestellt

Innenminister Karl Nehammer: Staatsschutz neu aufgestellt; Foto: BKA/ Andy Wenzel
Innenminister Karl Nehammer: Staatsschutz neu aufgestellt; Foto: BKA/ Andy Wenzel

Der Nationalrat verabschiedete die Reform des bisherigen Bundesamtes für Verfassungsschutz. Damit wird der Staatsschutz neu aufgestellt, ebenso der dazugehörige Nachrichtendienst. Innenminister Karl Nehammer konnte damit ein Reformprojekt umsetzen.

 

Eckpunkte der Reform

Das ehemalige Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wird in
Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) umbenannt. Hier einige Eckpunkte der Reform:

  • Die Anzahl der Mitarbeiter im Verfassungsschutz werden in den nächsten fünf Jahren verdoppelt.
  • Bereits jetzt werden diese Mitarbeiter durch neue Auswahlverfahren und zusätzliche Aus- und Fortbildungen noch besser ausgewählt und vorbereitet.
  • Die Arbeit von Nachrichtendienst im Sinne der Gefahrenerforschung und Verfassungsschutz im Sinne der Gefahrenabwehr werden getrennt. Beide Bereiche sind beim Direktor des DSN angesiedelt.
  • Stärkung der unbeeinflussten Aufgabenwahrnehmung durch Verbot von Nebenbeschäftigungen und Verbot der Ausübung politischer Ämter für Führungskräfte. Bevor Politiker eine Führungsposition übernehmen können, muss es eine Cooling-Off-Phase geben.
  • Schaffung von mehr Transparenz und Kontrolle durch eine unabhängige und weisungsfreie Kontrollkommission. Mit erweiterten Berichtspflichten wird auch die parlamentarische Kontrolle gestärkt.
  • Erweiterte Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Koordination und Kontrolle

Die Beamten des neuen DSN haben künftig mehr Möglichkeiten, bisher getrennt gesammelte Daten und Informationen zusammenzuführen und bei sogenannten Fallkonferenzen mögliche Gefährdungen rascher abzuklären. Die Maßnahmen für die Sicherheit der Bediensteten und der klassifizierten Informationen werden verstärkt. Zugleich wird die Kontrolle durch Berichtspflichten der Verfassungsschutzbehörden an das Parlament und die Schaffung einer unabhängigen und weisungsfreien Kontrollkommission erweitert.

 

Weitere Informationen

Auf der Homepage des Parlaments (www.parlament.gv.at) sind der Gesetzestext, die Materialien und die Erläuterungen als Download verfügbar.

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