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Blümel: Erkenntnisse des VfGH penibelst umgesetzt

Foto: Bundesministerium für Finanzen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) beantragt beim VfGH die Einstellung des Exekutionsverfahrens. Der Grund dafür: „Alle Erkenntnisse des VfGH wurden penibelst und vollständig umgesetzt“, erklärte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Dienstag und verwies dabei auf die Vollständigkeit der Aktenlieferung des BMF an den Ibiza-U-Ausschuss. Die komplette Aktenlieferung wird auch durch eine Vollständigkeitserklärung des Führungspersonals des BMF bestätigt. Trotzdem werfen SPÖ, NEOS und FPÖ dem Ministerium immer noch vor, nicht alle Akten geliefert zu haben. Für Blümel bestätigt sich dadurch der Eindruck, dass es der Opposition nur mehr um „Skandalisierung und Vorverurteilung“, statt um „echte Aufklärung“ gehe.

 

Vorgehensweise war legitim

Am Dienstagvormittag bezog Finanzminister Blümel zur Aktenlieferung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) an den Ibiza-Untersuchungsausschuss Stellung. Dabei erklärte Blümel, dass in der Frage der Aktenlieferung „juristisches Neuland“ betreten worden sei und es dabei „keine klare Rechtsprechung“ gegeben habe.

Es sei in einem Rechtsstaat legitim, „den Rechtsweg auszuschöpfen“, schließlich seien am Ende auch alle Erkenntnisse des Rechtsstaats „auf Punkt und Beistrich“ umgesetzt worden, so der Finanzminister. Gleiches gelte auch für das BMF, in dem die Mitarbeiter des Ministeriums die Erkenntnisse des VfGH „penibel und sorgfältig“ umsetzten.

 

Alle Akten geliefert

In Summe wurden nach dem endgültigen Ergebnis des Verfahrens und der damit verbundenen Klärung betreffend der Aktenlieferung sämtliche Akten an den U-Ausschuss übermittelt. Insgesamt wurden somit vom BMF rund 37.000 Mails und elektronische Dokumente an den Ibiza-U-Ausschuss übermittelt.

 

Vollständigkeitserklärung bestätigt Aktenlieferung

Immer wieder behauptet die Opposition, dass das BMF die Akten nicht vollständig geliefert habe, führte Blümel aus und betonte, dass SPÖ, NEOS und die FPÖ damit „die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums bezichtigen, die Unwahrheit gesagt zu haben“. Das macht die Opposition obwohl sämtliche Führungskräfte im BMF mit „einer schriftlichen Vollständigkeitserklärung bestätigten, dass sämtliche Unterlagen übermittelt wurden“, so der Finanzminister.

Blümel trete daher diesen Vorwürfen mit „aller Vehemenz entgegen“, da er nicht zulasse, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seines Ressorts für „innenpolitische Spielchen angepatzt werden“.

Diese „erneuten und haltlosen Vorwürfe“, würden den Eindruck bestätigen, dass es „manchen Abgeordneten im U-Ausschuss mehr um Skandalisierung und Vorverurteilung, als um echte Aufklärung“ ginge, so Blümel.

 

„Anschüttungen der Opposition reißen nicht ab“

Trotz aller Bemühungen und der mahnenden Worte des Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen, „reißen die Anschüttungen der Opposition nicht ab“, so Blümel. Um nun ein für alle Mal „unmissverständlich für Klarheit zu sorgen“, erklärte der Finanzminister folgende Punkte:

 

a) Das BMF hat vollständig geliefert und die Erkenntnis des VfGH umgesetzt.

 

b) Daher habe Blümel den Präsidenten der Finanzprokuratur, der das BMF in dieser Debatte bereits vertreten hat, gebeten: eine Auflistung für den VfGH und den Bundespräsidenten zu erstellen.

Diese Auflistung bestätigt die Vollständigkeit der übermittelten Unterlagen.

 

c) Gemeinsam mit dieser Auflistung habe das BMF und Finanzminister Blümel auch einen Antrag an den VfGH gestellt, dass das laufende Exekutionsverfahren eingestellt wird.

 

d) Darüber hinaus habe Blümel den Bundespräsidenten ersucht, sich selbst von der korrekten Umsetzung des VfGH–Erkenntnisses zu überzeugen.

 

e) Parallel dazu wird man ein externes Gutachten erstellen lassen, um diese korrekte Umsetzung des VfGH- Erkenntnisses bestätigen zu lassen.

 

Blümel fordert Entschuldigung von Opposition

„Wenn dieses Thema irgendwann erledigt ist, erwarte ich mir eine Entschuldigung der Oppositionsparteien“, so Blümel und ergänzt abschließend: „Nicht bei mir, sondern bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Ressorts. Denn sie haben sich diese permanenten Anschüttungen nicht verdient.“