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Hanger für Wahrheitspflicht auch für Fragende

Andreas Hanger: Kurz hat alle Vorwürfe entkräftet. Foto: Elias Pargan

Der Fraktionsführer der ÖVP im Ibiza-Untersuchungsausschuss, Abg. Andreas Hanger, nennt konkrete Punkte für Reformen in der Arbeitsweise dieser Ausschüsse.

Hanger plädiert für „Ausgewogenheit“ zwischen den Auskunftspersonen und den Fragestellern, denn derzeit unterliegen lediglich die befragten Personen der Wahrheitspflicht. Eine beiderseitige Wahrheitspflicht brächte hingegen Ausgewogenheit. Die Sitzungen im Fernsehen zu übertragen könnte zu einer „anderen Kultur“ in den Untersuchungsausschüssen führen. Diese und weitere Punkte sollten vor einer Reform der Geschäftsordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse „intensiv“ debattiert werden, erklärt Hanger, sonst blieben lediglich die „Inszenierungen“, wie sie sich schon bisher im Ibiza-Ausschuss gezeigt hätten.

Regeln der Vertraulichkeit

Weitere Änderungen regt Hanger im Informationsordnungsgesetz an, um die Regeln für die Klassifizierungen – also die Stufen der Vertraulichkeit – nachzuschärfen. Dies gelte auch für die zu umfangreiche Beilage von Ermittlungsakten zu den Beweismitteln, was über die Strafprozessordnung zu regeln wäre.

Zugleich hofft Hanger, der rund um das Ibiza-Video geführte Konflikt den ermittelnden Behörden könne beigelegt werden, was im Sinne der Justiz sei. Er, Hanger, habe übrigens niemals Justiz als Ganzes sondern lediglich einzelne Ermittler kritisiert.