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Hanger lädt Zadic in den U-Ausschuss

Fotos: Florian Schrötter

Die Entwicklungen der letzten Tage haben gezeigt, dass Teile der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seiner Ansicht nach nicht objektiv arbeiten, erklärte Andreas Hanger, ÖVP-Fraktionsführer im Ibiza-U-Ausschuss. „Daher muss es auch gestattet sein, Kritik an Teilen der WKStA üben zu dürfen“, so Hanger.

 

„Wenn jemand die Wahrheit sagt, ist das keine Absprache“

Bereits zu Beginn der Pressekonferenz am Donnerstag betonte Hanger, dass er „weder die WKStA noch die Justiz“ angreife. Es muss aber dennoch gestattet sein, „berechtige Kritik an Teilen der WKStA“ üben zu können.

Diese Kritik sei etwa dann berechtigt, wenn Teile der WKStA nicht objektiv handeln würden. Dabei verweist Hanger auf den Erhebungsbericht der WKStA über den Bundeskanzler, in dem Sebastian Kurz eine „etwaige Falschaussage“ unterstellt wird.

So haben sowohl Kurz als auch weitere ÖVP-Funktionäre unisono vor dem U-Ausschuss ausgesagt, dass es zu den Aufgaben eines Aufsichtsrates gehöre, nach einem Vorschlag des Nominierungskomitees den Vorstand einer AG zu bestellen. Das gelte natürlich auch für die ÖBAG. Doch  im Erhebungsbericht steht, dass man von diesen identischen Aussagen ableite, dass sich die Befragten abgesprochen hätten“, erklärte Hanger und ergänzte: Heinz-Christian Strache (Ex-FPÖ), Norbert Hofer (FPÖ) und Thomas Drozda (SPÖ) haben ebenfalls genau diese Aussage getätigt.

Hanger erkennt darin mangelnde Objektivität bei Bernhard Weratschnig, dem bei der WKStA für den Erhebungsbericht zuständigen Staatsanwalt und fragt: „Warum werden die Aussagen der ÖVPler als Absprachen bezeichnet, in einem anderen Fall aber nicht einmal thematisiert?“

 

WKStA-Chefin konnte keine Aufklärung liefern

Hanger sieht auch in der Beurteilung und Einteilung der an den U-Ausschuss übermittelten Chats einen Mangel an objektiver Bewertung. So stelle sich die Frage, wieso etwa Nachrichten vom späteren ÖGB-Präsidenten Wolfgang Katzian (SPÖ) an Schmid ­- „Jetzt next Step: Deine Bestellung“ – nicht in den Strafakt aufgenommen werden, tausende für den Untersuchungsgegenstand irrelevante Chats aber schon.

Auf die Frage, warum diese Nachrichten relevant sein sollen und warum die anderen nicht, konnte sogar die Leiterin der WKStA, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, im Ibiza-U-Ausschuss keine aufklärende Antwort liefern, so Hanger.

 

„Privatsphäre spielt in Österreich scheinbar keine Rolle mehr“

Die aktuellen Entwicklungen im Ibiza-U-Ausschuss werfen auch die Frage auf, inwieweit die Privatsphäre in Österreich noch eine Rolle spielt. So forderte Hanger die Justizministerin Alma Zadic auf, der Entwicklung Einhalt zu gebieten, wonach höchstpersönliche Daten sofort an die Medien gespielt werden.

Dabei sei laut dem VP-Fraktionsführer im U-Ausschuss zwischen Ermittlungsakten und Akten, die laut Informationsordnungsgesetz in der Klassifizierungsstufe 2 stehen, zu unterscheiden. Die Neos etwa hätten unrechtsmäßig Chats aus der Klassifizierungsstufe 2 veröffentlicht und dabei zudem die Bevölkerung getäuscht, „weil sie am Tag nach der Veröffentlichung noch gesagt haben, dass sie von den Leaks selbst erst aus den Medien erfahren hätten“, so Hanger.

Aufgrund dieser Entwicklungen fiel die Entscheidung,, die Justizministerin beim nächsten Ausschusstag in den U-Ausschuss zu laden. „Wir wollen hier die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte wieder in den Vordergrund rücken“, erklärte Hanger zusammenfassend.