Berichte

Investitionsprämie löst größten Investitionsschub seit Jahrzehnten aus

Foto: iStock - Markus Thoenen

5 Milliarden Euro Zuschüsse lösen 55 Milliarden Euro an Investitionen aus

 

800.000 Jobs in 5 Jahren

Die Investitionsprämie dient sowohl als konjunkturelles Anreizmodell, als auch als arbeitsmarktpolitische Maßnahme. Wie das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) bekannt gegeben hat, entstehen durch 5 Milliarden Euro Zuschüsse, 55 Milliarden Euro an Investitionen in Österreichs Wirtschaft.

Laut Berechnungen des Wirtschaftsministeriums könnten mit diesen Investitionen bis zu 800.000 Jobs in 5 Jahren geschaffen werden.

 

Digitalisierungs- oder Ökologisierungsschwerpunkt

Rund die Hälfte aller Investitionen haben einen Digitalisierungs- oder Ökologisierungsschwerpunkt. Diese Investitionen erhalten einen zusätzlichen Bonus von 14 %.

Im Konkreten betreffen rund 21 % aller Anträge die Digitalisierung, 27 % die Ökologisierung und 0,4 % Life Science. Die 51,6 % der restlichen Anträge erhalten die Standardvariante von 7 %.

Interessant: 94 % aller Anträge entfallen auf KMU und 6 % auf Großunternehmen. Die Top-Die drei Bundesländer mit den meisten Anträgen sind Oberösterreich (24 %), Niederösterreich (21 %) und die Steiermark (14 %).

 

Umsetzung

Die Frist zur Umsetzung von ersten Maßnahmen wurde verlängert. So haben die Unternehmen zwischen dem 01.08.2020 und dem 31.05.2021 (ursprünglich 28.02.2021) Zeit, den Beginn für ihre Investitionstätigkeit zu setzten.

Darunter fallen etwa erste Bestellungen, Lieferungen, Auszahlungen oder der Beginn von Leistungen.

 

Investitionsvolumen

Beträgt das Investitionsvolumen bis zu 20 Millionen Euro, dann wird der Durchführungszeitraum um 1 Jahr verlängert. Die Umsetzung muss daher bis zum 28.02.2023 erfolgen.

Bei Investitionen mit einem Volumen, das mehr als 20 Millionen Euro umfasst (bis max. 50 Mio.) wird der Durchführungszeitraum ebenfalls um ein Jahr verlängert. Somit haben die Unternehmen bis zum 28.02.2025 für die Inbetriebnahme Zeit.

 

Investitionsprämie in der Praxis

Die Supermarktkette M-Preis in Tirol errichtet etwa die größte Elektrolyseanlage in Europa, um grünen Wasserstoff zu erzeugen. Dieses Projekt fördert der Bund mit 5,4 Millionen Euro.

Das Unternehmen Palfinger schafft in Oberösterreich 200 voll ausgestattete Lehrplätze, die sich auf die Digitalisierung, Software Entwicklung sowie Industrie 4.0 konzentrieren. Auch hier fördert der Bund mit rund 3,6 Mio. Euro.

 

„Wir erhöhen die Investitionsprämie von 3 auf 5 Milliarden Euro. Das ist der größte Investitionsschub in den letzten Jahrzehnten mit einem Gesamtvolumen von rund 55 Milliarden Euro an ausgelösten Investitionen. Wir haben damit die Möglichkeit in einer Zeit der Unsicherheit einen beruhigenden und stimulierenden Effekt auf die Wirtschaft auszulösen. Wir haben aber vor allem das Ziel, dass möglichst viele Investitionen vorgezogen werden und zudem auch die ökologische und digitale Transformation schneller stattfindet, als es ohne die Investitionsprämie der Fall wäre“, erklärt Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP).

Kanzler Kurz vor dem Bundesrat.Foto: Schrötter

Kanzler Kurz vor dem Bundesrat. Foto: Schrötter

 

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck fügt hinzu: Mein Dank gilt allen Unternehmerinnen und Unternehmern, die durch ihre Positivität wertvolle Arbeitsplätze und damit Existenzen vieler Familien sichern und ganz besonders dem Team der AWS für ihre außerordentliche Leistung in den vergangenen Tagen und Monaten.“

© Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

© Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Investitionsprämie

Die Investitionsprämie ist ein Zuschuss zu Investitionen in abnutzbare Anlagengüter, der nicht zurückgezahlt werden muss. Diese Investitionsprämie beträgt 7 % der Anschaffungskosten. Wenn die Investition mit Ökologisierung, Digitalisierung, Gesundheit oder Life Sciences verbunden ist, steigt sie auf 14 % an. Der Zuschuss ist einkommenssteuerfrei, reduziert aber nicht die Basis für die Abschreibung. Ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen sowie solche in Grundstücke, Finanzanlagen und Unternehmensbeteiligungen. Weitere Informationen dazu finden sich auf den Seiten der Bundesministerien sowie u.a. auf den Seiten des Gemeindebundes, des austria wirtschaftsservice (aws) und der Wirtschaftskammer Österreich.