Berichte
Minister startet Kampf gegen Missbrauch von AMS-Leistungen
Im Corona-Jahr 2020 hat es trotz der Krise einen Missbrauch von AMS-Leistungen in Millionenhöhe gegeben. Nun sagt Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) dem Missbrauch von AMS-Leistungen den Kampf an.
66 Mio. Euro an Sanktionen verhängt
Der österreichische Arbeitsmarktservice (AMS) verfügt über Kontrollmöglichkeiten, etwa bei der Einhaltung von verpflichtenden Terminen und Anforderungen im Rahmen der Jobsuche. Aufgrund der Krise und der angespannten Arbeitsmarktsituation wurden ab dem März 2020 die Kontrolltätigkeiten des AMS eingestellt. Dennoch betrugen die Sanktionen aufgrund des Missbrauches rund 66 Mio. Euro.
Die Sanktionen wurden vor allem aufgrund von Arbeits- und Schulverweigerungen, dem Versäumnis von Kontrollterminen und dem selbstverschuldeten Kündigen oder Selbstkündigungen verhängt.
Arbeitsvermittlung mit Schwerpunkt Tourismus
Das Ziel von Arbeitsminister Kocher ist es Arbeitslose zur Jobsuche zu motivieren – vor allem auch in Bereichen mit hohem Arbeitskräftemangel wie etwa dem Tourismus. In Zukunft sollen Arbeitslose, die zumutbare Jobs verweigern, mit Sanktionen etwa beim Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe rechnen müssen.
So können etwa das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe nach einer Verweigerung einer zumutbaren Arbeit 6 Wochen lang, im Wiederholungsfall 8 Wochen lang gestrichen werden.
Arbeitsmarktpolitische Angebote durch „Sprungbrett“ erweitert
Mittlerweile wurden die arbeitsmarktpolitischen Programme auch wieder verstärkt in Präsenz abgehalten. Dabei wurde auch die Freiwilligkeit wieder aufgehoben.
Zudem wurden die arbeitsmarktpolitischen Angebote für Arbeitslose auch durch die Aktion „Sprungbrett“ noch weiter ausgebaut, so das Arbeitsministerium. „Unser oberstes Ziel ist es, mit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen. Dafür ist es wichtig, dass Arbeitssuchende diese auch entsprechend nutzen. Ich habe dem AMS daher die Zielvorgabe übermittelt, bei den Angeboten wieder stärker auf die entsprechende Verbindlichkeit zu achten, um Missbrauch von AMS-Leistungen zu vermeiden“, so Kocher.