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Neue unabhängige Glücksspielbehörde beschlossen

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Die Bundesregierung schafft eine unabhängige und weisungsfreie Glücksspielbehörde. Dieses Vorhaben wurde im Regierungsprogramm festgehalten. Neben der neuen Glücksspielbehörde umfasst die im Ministerrat beschlossene Reform auch einen verstärkten Spielerschutz und Maßnahmen zur Bekämpfung von illegalem Glücksspiel. Bei der Reform werden die Expertinnen und Experten des Finanzministeriums vom renommierten Prof. Dr. Tilman Becker der Glücksspiel Forschungsstelle an der Universität Hohenheim unterstützt.

 

Historisch-gewachsene Verflechtungen

Das Finanzministerium hat bis jetzt eine zentrale Rolle im Bereich der Glücksspielverwaltung gespielt. Dabei gibt es eine starke historisch-gewachsene Verflechtung mit der Branche. So ist beispielsweise die Glücksspiel-Legistik und -aufsicht beim BMF angesiedelt. Zusätzlich ist etwa die Finanzpolizei für den Vollzug und die Verfolgung von illegalem Glücksspiel zuständig. Das will Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) nun ändern.

 

Neue & unabhängige Strukturen

Die neue Glücksspielaufsichtsbehörde wird in fünf Aufsichtsbereiche eingeteilt.

 

  1. Die Kontrolle der Bundeskonzessionäre. Sie umfassen die System- und Prozesskontrollen von Lotterie und Spielbanken sowie auch Maßnahmen zur Geldwäschevorbeugung. Weiters fällt unter diesen Bereich die Genehmigung von Spielbedingungen sowie Besuchs- und Spielordnungen. Zusätzlich werden auch die Anforderungen für Geschäftsleiter und Aufsichtsräte durch die neue Behörde geprüft.

 

  1. Spielerschutzaufsicht: Der Bereich umfasst die fachspezifische Analyse und Beurteilung von Spielerschutzkonzepten und Werbemaßnahmen. Unter die Spielerschutzaufsicht fallen in Zukunft auch Maßnahmen wie etwa regelmäßige Berichtspflichten und die Prüfung von Spielsuchtpotenzial-Analysen.

 

  1. Bei der Marktbeobachtung handelt es sich um eine neue Aufgabe: Dieser Bereich wird in Zukunft die Wirksamkeit der Regelungen im Glücksspiel prüfen.

 

  1. Dieser Bereich ist für ein Online-Maßnahmenpaket zuständig. Darunter wird etwa die „Watch-List“ unerlaubter Anbieter, die aktive Rolle bei Informations- und Warnhinweisen sowie die Sperre unerlaubter Glücksspiel-Internetseiten fallen.

 

  1. Der fünfte Aufsichtsbereich wird sich um die Unterstützung des Senats kümmern. Dabei wird die Vorbereitung von Konzessionsverfahren, die Durchführung – also etwa die Ausschreibung und Analyse – sowie die Nachbetreuung von Rechtsmittelverfahren (BVwg/VwGH/VfGH) in die Verantwortung dieses Bereiches fallen.

 

Transparenz

Beim Bestellmodus für die Organe der neuen Behörde werden Transparenz und Kompetenz entscheidend sein. „Die Bestellung der einzelnen Richter erfolgt durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag des OGH-Präsidenten. Damit erfüllen wir höchste internationale Standards“, betont Finanzminister Blümel.

 

Compliance- und Unvereinbarkeitsbestimmungen

Die neu gestalteten Compliance- und Unvereinbarkeitsbestimmungen schließen eine Einflussnahme von Marktteilnehmer aus. Diese Regeln erstrecken sich nicht nur auf die Funktionsträger der neuen Behörde, sondern auch auf sämtliche Mitarbeiter und deren nahe Angehörige. Interessant: Dieser Mechanismus ist sogar strenger als bei vergleichbaren Behörden.

VP-Finanzminister Blümel hebt hervor: „Die neue künftige Struktur ist auf Empfehlung internationaler Experten unter anderem nach dem Vorbild der Eidgenössischen Spielbankenkommission in der Schweiz entstanden. Damit sind wir auch in diesem Bereich bestens aufgestellt.“

Die gesetzlichen Grundlagen werden in den nächsten Monaten finalisiert. Die Behörde soll am 01.01.2022 ihre Arbeit aufnehmen.