Berichte

Sachverhaltsdarstellung Gesiba – Commerzialbank Mattersburg

Foto: iStock.at/ PhotoLondonUK; Grafik: zur-Sache.at

Die Berichte der jüngsten Monate lassen erkennen, dass es bei dem Wiener sozialen Wohnbauträger Gesiba zu zahlreichen Verfehlungen gekommen sein soll, die mit dem Bankenskandal rund um die Commerzialbank Mattersburg in einem Zusammenhang stehen. Die ÖVP Wien hat nun eine Sachverhaltsdarstellung bzw. eine Strafanzeige gegen die zu 99,97 % im Besitz der Stadt befindlichen Gesiba eingebracht. Der Grund dafür ist der Verdacht eines strafrechtlich relevanten Verhaltens – insbesondere hinsichtlich § 153 StGB, der Untreue unter Strafe stellt. Zur-Sache.at liegt die Sachverhaltsdarstellung vor.

 

Schaden in Millionenhöhe

Die Gesiba Gemeinnützige Siedlung- und Bauaktiengesellschaft befindet sich zu 99,7 % im Besitz der Stadt Wien. Wie einem Rechnungshofbericht zu entnehmen ist, haben die Einlagen der Gesiba bereits im Jahr 2018 einen ungewöhnlich hohen Anteil der Eigenmittel der Commerzialbank Mattersburg ausgemacht. Insgesamt waren rund 49 % aller Eigenmittel der burgenländischen Regionalbank auf die Einlagen der Gesiba zurückzuführen. Es ist war daher für Prüfer klar zu erkennen, dass bei der Gesiba ein „gänzlich fehlendes Risikomanagement“ vorliegt. Das wird in der Sachverhaltsdarstellung der ÖVP Wien auch klar hervorgehoben. Diese fehlende Risikostreuung der Gesiba führte schlussendlich zu den hohen Verlusten der Gesiba im Zuge der Insolvenz der Commerzialbank Mattersburg. In Summe verlor die Gesiba im Oktober 2020 somit rund 17 Millionen Euro.

 

„Verstrickungen mit der SPÖ Wien“

Bernadette Arnoldner, Landesgeschäftsführerin der ÖVP Wien, erklärt dazu: „Den Skandal rund um die Pleite der burgenländischen Commerzialbank und den Verstrickungen mit der SPÖ, reichen tief bis nach Wien – tief bis in den sozialen Wohnbau in Wien – ja in die Wohnzimmer der Wienerinnen und Wiener hinein.“

Die ÖVP Wien ist seit einiger Zeit, intensiv damit befasst, Licht in das Dunkel zu bringen, wie Arnoldner erläutert: „Seit Wochen sind wir bemüht, hier Aufklärung zu schaffen. Besonders im Fall Gesiba, denn dieser soziale Wohnbauträger befindet sich im Eigentum der Stadt Wien. Hier sind 17 Millionen Euro verloren gegangen – das ist sehr viel Geld, das in den sozialen Wohnbau für die Wienerinnen und Wiener hätte fließen können. Eigentlich sollte die letzten beiden Wochen ja Licht ins Dunkel kommen, aber je tiefer wir graben, umso dichter wird der rote Filz.“

Fotos: Florian Schrötter

Fotos: Florian Schrötter

Gesiba Finanzchefin war informiert

Pikant: Bereits Mitte 2018 hatte die Finanzchefin der Gesiba Kenntnis darüber, dass die Hälfte der Eigenmittel in der kleinen burgenländischen Commerzialbank veranlagt sind. Das war aus den Jahresabschlüssen 2017 und 2018 der Gesiba klar ersichtlich. Trotz der Kenntnis darüber, dass im Falle einer Insolvenz der Commerzialbank, betraglich kein Haftungsstock zur Verfügung steht, wurden von Seiten der Gesiba Führung keinerlei Änderungsschritte in der Veranlagung vorgenommen.

 

Keine internen Richtlinien, keine Änderungen in Veranlagung

Wie aus der Sachverhaltsdarstellung zu entnehmen ist, bestanden bei der Gesiba bis zum Oktober 2020 keinerlei interne Richtlinien zur Veranlagung der eigenen Gelder. Aus strafrechtlicher Sicht ist besonders der Umstand interessant, dass 49 % der gesamten Eigenmittel der Commerzialbank Mattersburg, Einlagen der Gesiba waren. Trotz dieses hohen Risikos und des Wissens, dass ein Haftungsstock fehlte, wurden von Seiten der Finanzabteilung der Gesiba keine Änderungen in der Veranlagungsstrategie vorgenommen.

 

„Unterlassung eines pflichtgemäßen Tuns“

Aufgrund des dargelegten Sachverhaltes kann, so die ÖVP Wien, nicht ausgeschlossen werden, dass Personen der Gesiba, die für die Aufsicht der Gelder der Gesiba verantwortlich waren, diese Kompetenz missbraucht haben und somit in weiterer Folge die Gesiba um 17,2 Millionen Euro geschädigt haben. In der Sachverhaltsdarstellung wird zudem darauf verwiesen, dass gemäß § 2 StGB der Tatbestand der Untreue gemäß § 153 StGB auch durch Unterlassung eines pflichtgemäßen Tuns begangen werden kann.