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Ausfallsbonus III für Jänner startet

Unternehmen, mit geringeren Umsätzen als 2020, können den Ausfallsbonus beantragen. Foto: iStock Rattankun Thongbun

Den Ausfallsbonus erhalten Unternehmen, deren Umsatz im einem Monat zumindest 40 % unter dem Umsatz des Vergleichsmonats im Jahr 2020 liegt. Damit diese Corona-Hilfe rasch wirkt, kann der Bonus für Jänner 2022 bereits ab 10. Februar beantragt werden, gab das Finanzministerium bekannt.

 

Bonus wird rasch ausbezahlt

Mit dem 10. Februar startet die Möglichkeit zur Beantragung des Ausfallsbonus III für Jänner. Für die Monate November und Dezember wurden insgesamt bereits 204 Millionen Euro an Hilfen ausbezahlt. Auf die knapp 40.000 genehmigten Anträge entfiel ein durchschnittlicher Ausfallsbonus in Höhe von circa 5.100 Euro. Seit Beginn der Pandemie wurden über 3,7 Milliarden Euro Ausfallsbonus an beinahe 600.000 Antragssteller ausbezahlt. Die durchschnittliche Auszahlungsdauer beträgt 7 Tage.

 

Österreich komme wirtschaftlich besser als erwartet durch die Krise, erklärte Finanzminister Magnus Brunner. „Das zeigen einerseits die Wirtschaftsprognosen und zuletzt auch der Jahreserfolg des Budgetvollzuges. Ein wichtiges Hilfsinstrument für Betriebe ist der Ausfallsbonus. Mit dem Ausfallsbonus helfen wir rasch und zielgerichtet, wenn es zu hohen Umsatzausfällen kommt.“

Wie effizient dieses Hilfsinstrument aufgesetzt sei, zeige sich daran, dass bereits über 204 Mio. Euro für den Ausfallsbonus III ausbezahlt worden seien, der seit Dezember beantragbar ist. „Wir werden weiterhin dort wo es notwendig ist Hilfen zur Verfügung stellen um Betriebe und Arbeitsplätze zu sichern“, so Finanzminister Magnus Brunner.

 

Die Fristen für den Ausfallsbonus

Beantragbar ist der Ausfallsbonus III, wenn ein Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum identen Monat aus dem Jahr 2020 vorliegt. Je nach Kostenstruktur der Branche kommt eine Ersatzrate von 10 bis 40 Prozent zum Tragen. Der Ausfallsbonus III wurde für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 wiedereingeführt und der maximale Rahmen beträgt in Summe 2,3 Millionen Euro (statt bisher 1,8 Mio.). Seit dem 10. Dezember 2021 kann er beantragt werden – die Beantragungsfrist für den Monat November endet am 09. März 2022.