Regierung

Hilfe für Touristiker erfolgt noch rascher

Tourismus begrüßte Lockerung der Corona-Regeln. Foto: iStock/narvikk

Der Ausfallsbonus ist eine wesentliche Hilfe für Klein- und Mittelbetriebe insbesondere im Tourismus, wenn Umsätze ausfallen. Der Zugang und die Fristen werden aktuell so gestaltet, dass diese Unterstützung noch rascher erfolgen kann, gab Tourismusministerin Elisabeth Köstinger bekannt.

 

Anträge seit 10. Dezember möglich

Österreichische Unternehmen können seit 10. Dezember den Ausfallsbonus für November beantragen teilte Köstinger in einer Aussendung mit. „Der Ausfallsbonus wirkt zielgerichtet und unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen in der Tourismusbranche.“ Die Beantragung ist schon jeweils ab dem 10. jeden Monats und ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent möglich. Köstinger dazu: „Uns war es wichtig, dass die ersten Auszahlungen noch 2021 erfolgen, um den betroffenen Betrieben rasch zu helfen.“

 

Ausfallsbonus III: Ausgleich für Umsatzrückgänge

Mit dem Ausfallsbonus III bekommen Betriebe 10 bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs erstattet, wenn ihre Umsätze im November und Dezember im Vergleich zu 2019 um 30 Prozent sinken bzw. falls der Umsatz zwischen Jänner und März 2022 um 40 Prozent unter den Vergleichswerten von 2020 liegt. Der maximale Rahmen beträgt 2,3 Mio. Euro (statt bisher 1,8 Mio. Euro).

In Einzelfällen sind höhere Beträge möglich, erläutert Köstinger: „Für Unternehmen, die aufgrund besonderer Betroffenheit mehr Liquidität benötigen, gibt es den Verlustersatz mit einer Maximalsumme von 12 Mio. Euro. Hinzu kommen Sondermaßnahmen wie der Schutzschirm für die Veranstalterbranche oder die Insolvenzabsicherung für Reisebüros.“

 

Verlustersatz wird auf 2022 verlängert

Der Verlustersatz III kommt bei einem Umsatzeinbruch von zumindest 40 Prozent gegenüber dem identen Monat aus dem Jahr 2019 zum Tragen, es gilt dabei eine Ersatzrate von 70 bis 90 Prozent des Verlustes. Der Verlustersatz wird von Jänner 2022 bis März 2022 verlängert, wobei ein maximaler Rahmen von 12 Mio. Euro gilt (statt bisher 10 Mio. Euro). Die Beantragung ist ab Anfang 2022 möglich. Die Beantragung der zweiten Tranche des Verlustersatzes wird ab 10. Jänner 2022 möglich sein.

„Die Corona-Pandemie ist eine Katastrophe für die Tourismusbranche und hat die österreichische Wirtschaft auch 2021 voll getroffen. Der Komplettausfall der letzten Wintersaison war sicherlich der Tiefpunkt. Dass aber Österreich trotz Krise nichts an seiner Beliebtheit als Urlaubsdestination eingebüßt hat, hat der Sommer 2021 mit guten Zahlen eindrucksvoll bewiesen. Dieses kräftige Lebenszeichen stimmt mich auch für die Zukunft positiv. Wir werden aber alle anpacken müssen um die Folgen der Pandemie zu bewerkstelligen“, resümiert Bundesministerin Köstinger in einer Erklärung ihres Ressorts.

 

Hilfen über Hotel- und Tourismusbank

Daneben bestehen eigene branchenspezifische Hilfsmaßnahmen, die über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) abgewickelt werden. Hier stellen sich die Werte mit Mitte Dezember 2021 wie folgt dar:

  • Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen: Haftungsvolumen von insgesamt rd. 1,3 Mrd. Euro in 9.005 Fällen bzw. im Durchschnitt 144.364 Euro pro Antragsteller
  • Schutzschirm für Veranstaltungen: Förderungszusagen in Höhe von insgesamt rd. 279 Mio. Euro in 939 Fällen bzw. im Durchschnitt 297.095 Euro pro Antragsteller