Regierung
Regierung baut Lockdown zwei neue Vorstufen ein
Wegen der steigenden Anzahl an Erkrankungen an Covid-19 beschlossen die Regierungs- und Ländervertreter am Freitag abend, weitere Stufen in Richtung eines Lockdowns für nicht geimpfte Personen einzuführen. Sollte sich die Anzahl der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten von derzeit 300 jedoch auf 600 verdoppeln, folgt nach zwei neuen Vorstufen ein Lockdown für Ungeimpfte.
Dringender Apell an ungeimpfte Personen
Die neuen Stufen 4 und 5 des sogenannten Stufenplans präsentierten Bundeskanzler Alexander Schallenberg und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein am Freitag spät abends nach einer Video-Konferenz mit den Landeshauptleuten.
Die Regierung, so Schallenberg, bleibe bei den drei Zielen:
- Erhöhung der Durchimpfung
- 3. Impfung
- 3G-Regel am Arbeitsplatz
Allerdings seien derzeit bereits 300 Intensivbetten belegt, steigende Infektionszahlen lassen eine „Pandemie der Ungeimpften“ erwarten. Auf diesen Personen laste derzeit eine „große Verantwortung“, denn es könnte zu einer Konkurrenz um Intensivbetten kommen. Um dies zu vermeiden, appelliere die Bundesregierung dringend an die Unentschlossenen und Zögernden, sich impfen zu lassen. Zugleich werde die Regierung den dreiteiligen Stufenplan zum Lockdown um zwei Stufen erweitern.
Neue Stufen je nach Intensiv-Belegung
3. Stufe: ab dem Belag von 400 Intensivbetten gilt:
- 2,5G (=geimpft, genesen oder PCR-Test) überall dort, wie bisher 3G gilt
- Antigentests werden nicht mehr anerkannt.
4. Stufe: Die neue Stufe 4 werde ab der Belegung von 500 Intensivbetten mit Covid-Patienten aktiviert, erläuterte Mückstein. Dies bedeute, dass aus 2,5G dann 2G (=geimpft oder genesen) werde, dass am Arbeitsplatz 2,5G und zugleich nur noch der PCR-Test gelte. Sollte diese Marke von 500 belegten Intensiv-Betten erreicht werden, werde mit Stufe 4 Ungeimpften der Eintritt in Gastronomie und Hotellerie versagt.
5. Stufe: Ab 600 von Covid-Patienten belegten Intensivbetten tritt Stufe 5 in Kraft.
- Dann könnte es notwendig sein, einen Lockdown für Ungeimpfte zu verfügen, jedenfalls „Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte“. Die „ausschliesslich getesteten Personen“ könnten dann, wie schon zuvor, nur noch für dringende Erledigungen und für die Arbeit das Haus verlassen.
- Bei allen Indoor-Setings, die nicht von Ausnahmen erfasst sind, gilt 2G;
Hinsichtlich der Details – etwa länderweise unterschiedliche Regelungen, Fragen der Kontrollen – erklärte Mückstein, mit diesen Beschlüssen „hat man die Pflöcke eingeschlagen“. In den nächsten Tagen und Wochen sollten Einzelheiten geklärt werden. Diese Beschlüsse seien jedenfalls einvernehmlich getroffen worden.