Regierung

So sorgt Finanzminister Brunner für mehr Liquidität

„Für uns als Bundesregierung ist wichtig rasch und unbürokratisch zu helfen“, sagte Finanzminister MagnusBrunner. Foto: BKA / Dragan Tatic / iStock mf-guddyx

Die derzeitigen Energiepreise machen sich auch in Unternehmen bemerkbar. Daher hilft die Bundesregierung rasch und hat dazu zwei Entlastungspakete im Umfang von 4 Mrd. Euro auf den Weg gebracht. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, die Vorauszahlungen der Einkommens- und Körperschaftsteuer im Jahr 2022 herabzusetzen. Dies bringt den Unternehmen heuer 350 Mio. Euro Liquidität.

 

Mehr Liquidität für Unternehmen

Die Bundesregierung reagiert rasch auf die Teuerungs-Situation, Zur-Sache berichtete. Da die Preissteigerungen nicht nur Haushalte, sondern auch Unternehmen betreffen, schafft die Bundesregierung die vereinfachte Möglichkeit, die Vorauszahlung der Einkommens– und Körperschaftsteuer im Jahr 2022 herabzusetzen.

„Der hohe Anstieg an Energiekosten belastet die österreichischen Betriebe in unterschiedlichen Branchen und Größen. Insbesondere in den Bereichen elektrischer Strom, Erdgas, Benzin und Diesel stellt die Preissteigerung eine große Belastung für die Unternehmen dar“, erklärte Finanzminister Magnus Brunner. In vielen Fällen würde ein kurzfristiger Liquiditätsbedarf bestehen: „Für uns als Bundesregierung ist wichtig, rasch und unbürokratisch zu helfen“, so Brunner.

Die Finanzverwaltung reagiert daher mit einer vereinfachten Möglichkeit, die Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer im Jahr 2022 herabzusetzen. Damit soll eine unbürokratische und rasche Hilfe für die Unternehmen gewährleistet werden, um insbesondere den bestehenden Liquiditätserfordernissen zu begegnen. Die vereinfachte Möglichkeit der Herabsetzung der Vorauszahlung von Einkommens- und Körperschaftssteuer bringt den Unternehmen heuer 350 Millionen Euro Liquidität.

 

Beantragung ab sofort möglich

Die Herabsetzung der Einkommens- und Körperschaftsteuer kann ab sofort beantragt werden. Konkret kann die Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für das Jahr 2022 auf 50 % des bisher festgesetzten Betrages in folgenden Fällen beantragt werden:

  • Wenn für das Kalenderjahr 2021 beziehungsweise das im Jahr 2022 endende abweichende Wirtschaftsjahr ein Anspruch auf Energieabgabenvergütung besteht oder
  • Bei Glaubhaftmachung eines um mehr als 3%-igen Energiekostenanteils an den Gesamtkosten.

Die Möglichkeit, die Vorauszahlungen in Einzelfällen noch niedriger bzw. mit Null durch Überprüfung eines substantiierten Nachweises der konkreten Betroffenheit festzusetzen, bleibt unberührt. Die Anträge können wie bisher über Finanzonline gestellt werden.