Innenpolitik
Handel bekommt zusätzlichen Öffnungstag vor Weihnachten
Am letzten Sonntag vor Weihnachten, dem „Goldenen Sonntag“, also dem 19. Dezember, darf der Handel in Österreich aufsperren, darüber informierte das Wirtschaftsministerium am Dienstag per Aussendung. Diese Maßnahme zur Stärkung des Handels wurde nun von der Regierung und den Sozialpartnern in einem „Paarlauf“ beschlossen.
Reduktion des Umsatzausfalls im Weihnachtsgeschäft
Mit der Regelung könnte der „enorme Umsatzausfall“ mitten im Weihnachtsgeschäft „zumindest ein kleines Stück weit“ reduziert werden, begründet Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck den Schritt, und begrüßt die Einigung der Sozialpartner zur Öffnung des Handels am vierten Adventssonntag: „Angesichts der gegenwärtigen Situation ist die Möglichkeit zur Öffnung der Geschäfte am sogenannten Goldenen Sonntag eine gute Maßnahme, um einen Teil des umsatzstarken Weihnachtsgeschäfts nachzuholen. Gerade in der Vorweihnachtszeit besteht ein besonderes Einkaufbedürfnis der Bevölkerung. Ich bin froh, dass die Sozialpartner in dieser Frage eine Einigung erzielen konnten.“
Unterstützung des Handels in Ausnahmesituation
Die Handelsbranche leide enorm unter den Auswirkungen des Lockdowns kurz vor Weihnachten. Expertenschätzungen gehen von einem Umsatzverlust des Handels von über drei Milliarden Euro durch die leider notwendigen Schließungen aus. Gleichzeitig verweist die Ministerin aber auf eine Ausnahmeregelung.
„Meine Intention ist es nicht, durch eine einmalige Öffnung auf eine generelle Sonntagsöffnung überzugehen. Das derzeitige grundsätzliche Verbot der Sonntagsöffnung basiert unter anderem auf dem öffentlichen Interesse der gemeinsamen Freizeit der Menschen. Das soll so auch beibehalten werden.“
Empfehlungsschreiben an Landeshauptleute
Für die Öffnung der Geschäfte braucht es nun Verordnungen der Landeshauptleute. Wirtschaftsministerin Schramböck hat bereits erste Gespräche mit den Landeshauptleuten mit der Bitte, den vierten Adventssonntag für den Handel zu öffnen – sofern nach epidemiologischer Lage möglich -, aufgenommen.
In weiterer Folge wird die Ministerin ein Schreiben an alle Landeshauptleute übermitteln: „Die Maßnahmen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie erforderlich waren, und insbesondere der neuerliche Lockdown in der umsatzstarken Vorweihnachtszeit haben den Handel in weiten Bereichen schwer getroffen. Wir wollen den Handelsbetrieben in den Regionen die Möglichkeit geben, das restliche Weihnachtsgeschäft umfassender als sonst zu nutzen, um Umsatzausfälle abzufedern.“