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Wöginger: Mehr Unterstützung bei Pensionsantritt und für Alleinerziehende
Mehr Unterstützung bei Antritt besonderer Pensionen und neue Maßnahmen für Alleinerziehende sollen in schwierigen Lebenslagen wirksam helfen, sagte ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger. Die konkreten Hilfen wurde diese Woche im Sozialausschusses des Nationalrats behandelt.
Vertrauenspersonen kann mitkommen
So ist für die medizinische Begutachtungen einer Person vor Pensionsantritt weitere Unterstützung vorgesehen, indem eine Vertrauensperson mitgenommen werden kann. Dieses Recht war bisher nur bei Pflegegeldbegutachtungen gesetzlich vorgesehen. Jetzt wird es auf Untersuchungen im Zusammenhang mit Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen sowie auf Verfahren der beruflichen Rehabilitation ausgeweitet, sagte August Wöginger am Dienstag, im Sozialausschuss.
Für Untersuchungen zum Pensionsantritt können Vertrauenspersonen mitgenommen werden. Foto: M. Büdenbender, pixelio.de
Anspruch rechtlich abgesichert
Betroffene sollen künftig vorab über diese Möglichkeit informiert werden. Ausgenommen sind lediglich unangekündigte Hausbesuche bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug. Ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson wird dabei auch bei Untersuchungen durch das Sozialministeriumservice und bei medizinischen Sachverständigengutachten im Bereich des Sozialentschädigungsrechts geschaffen.
Begutachtungen fairer gestalten
Wöginger dazu: “Gerade medizinische Untersuchungen im Zusammenhang mit sozialrechtlichen Ansprüchen sind für viele Menschen belastend. Eine Vertrauensperson kann Unterstützung bieten und das Vertrauen in die Verfahren stärken. Ziel ist es, Begutachtungen transparenter, fairer und bürgernäher zu gestalten.”
Fonds für Alleinerziehende
Ebenfalls behandelt wurde die Einrichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende, gab Wöginger bekannt: “Dieser Fonds soll insbesondere dort helfen, wo weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss oder eine Halbwaisenrente bezogen werden können.“ Vorgesehen ist konkret eine monatliche Unterstützung von rund 240 Euro pro Kind. In besonderen Härtefällen sollen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, zusätzlich eine einmalige Starthilfe erhalten können. Die Einkommensgrenze liegt bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.768 Euro und wird künftig valorisiert. Das Gesetz soll mit 1. Juli 2026 in Kraft treten, gab Sozialsprecher Wöginger bekant.
Mindestpension bei Notaren
Mit einem weiteren Antrag setzen ÖVP, SPÖ und NEOS Anpassungen im Notarversorgungsgesetz um: “Hintergrund ist die Anhebung der Altersgrenze für den Einstieg in das Notariat von 35 auf 50 Jahre. Um die langfristige Stabilität des Versorgungssystems sicherzustellen, wird die gesetzliche Mindestpension künftig stärker an die tatsächlich erworbenen Versicherungszeiten gekoppelt. Je nach Anzahl der Versicherungsmonate sollen 70, 80 oder 90 Prozent des Mindestpensionsbetrags ausbezahlt werden. Das Regelpensionsalter von 70 Jahren bleibt unverändert. Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2027 in Kraft.”
“Mit diesen Maßnahmen stärken wir die Rechte von Betroffenen, unterstützen Alleinerziehende in schwierigen Lebenslagen und sichern die langfristige Stabilität wichtiger Versorgungssysteme”, sagt Wöginger abschließend.





