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Wöginger: Altersteilzeit wird treffsicher weiterentwickelt
Mit der Teilpension wurde ein neues Modell für einen flexiblen und individuellen Übergang vom Erwerbsleben in die Pension eingeführt. Die Regelungen zur Altersteilzeit werden nun schrittweise an dieses Modell angepasst, erklärt ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger.
Gleitender Übergang in die Pension
Die Anpassungen der Altersteilzeit an das bereits beschlossene Modell der Teilpension erfolgt, um ein einheitliches, modernes und treffsicheres System für den gleitenden Übergang in die Pension zu schaffen. Das aktuelle Budgetbegleitgesetz ebnet dafür den Weg.
Rechnungshof definierte Reformbedarf
Die Altersteilzeit bleibt als Instrument für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor dem Pensionsantrittsalter erhalten, sagt Wöginger zu den Regelungen. Gleichzeitig haben die Empfehlungen des Rechnungshofes gezeigt, dass Reformbedarf besteht. Der Rechnungshof hat insbesondere darauf hingewiesen, dass die Altersteilzeit mit hohen öffentlichen Kosten verbunden ist und nur eingeschränkt dazu beiträgt, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten. In ihrer bisherigen Ausgestaltung wurde sie auch von Personen mit hohem Einkommen in Anspruch genommen.
Wöginger: Gesetz wird noch ausgearbeitet
“Deshalb war es notwendig, die Altersteilzeit gezielt weiterzuentwickeln“, erklärt Wöginger. Künftig soll für die Berechnung des Altersteilzeitgeldes maximal eine Bemessungsgrundlage in Höhe von 75 Prozent der sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage herangezogen werden. Dies entspricht derzeit rund 5.200 Euro monatlich, erläuterte der Sozialsprecher: ”Das ist ein wichtiger inhaltlicher Punkt, aber das Gesetz muss noch ausgearbeitet werden.“
“Mit dieser Maßnahme wird eine zentrale Empfehlung des Rechnungshofes aufgegriffen, die Altersteilzeit systemkonform auszugestalten. Gleichzeitig entspricht sie dem Grundsatz eines effizienten und verantwortungsvollen Einsatzes öffentlicher Mittel”, so Wöginger.





