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Flugpassagierrechte erhalten ein kleines Upgrade
Mitten in der Sommerreisezeit hat das Europaparlament neue Flugpassagierrechte verabschiedet. Die Passagierrechte würden „nicht beschnitten, sondern EU-rechtlich abgesichert und noch ausgebaut“. Dein Downgrade hätte man nicht mitgetragen, so ÖVP-Verkehrssprecherin und EU-Parlamentarierin Sophia Kircher.
Die stellvertretende Vorsitzende des Verkehrsausschusses, spricht am Dienstag in einer Aussendung von einem „soliden Upgrade für die Flugreisenden in Europa“. Es handle sich um „einen Erfolg des Europaparlaments und der Europäischen Volkspartei, die die Verhandlungen maßgeblich gesteuert hat“. Diese Linie habe man „nach mehr als zehn Jahren und vielen schwierigen Verhandlungen“ durchgesetzt, so Kircher. Es sei „ein guter Tag für Flugreisende in Europa“, da es „endlich wieder Rechtssicherheit für Passagiere und Fluglinien beim Konsumentenschutz über den Wolken“ gebe.
Flugverspätungen, Handgepäcktarife und Kinder
Inhaltlich bleibt es bei einer Entschädigung ab drei Stunden Verspätung, auch deren Höhe bleibt gleich. Eine Ausdehnung dieser Frist auf vier oder mehr Stunden habe man erfolgreich verhindert, betont die Abgeordnete. Fluglinien müssten künftig zudem aktiv darüber informieren, wie sich die Entschädigung wirksam beantragen lasse. Hier gab es in der Vergangenheit Unschärfen. Vorgesehen seien außerdem transparente Preise für Flüge mit oder ohne Handgepäck. Kinder unter 14 Jahren dürften ohne Aufpreis neben ihren Eltern sitzen.
Nicht durchsetzen konnte sich das Parlament bei einheitlichen Handgepäckgrößen. „Hier haben die Fluglinien einen Spielraum, es bleibt eine Restunsicherheit“, räumt Kircher ein. Die Höhe der Entschädigung ist nach Entfernung gestaffelt: Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden beträgt sie 250 Euro bei einer Entfernung bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bis 3.500 Kilometer und 600 Euro bei noch längeren Flugstrecken.




