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Wirtschaftshilfen: Diese Unterstützungen erhalten stark betroffene Betriebe weiterhin

Öffnungen, auch von Lokalen: Die Mehrheit ist zufrieden. Foto: iStock/piyaphun

Am 19. Mai öffnete Österreich – von der Gastronomie bis zur Kunst- und Kulturbranche. Diese Öffnungen waren ein starker Impuls für die heimischen Unternehmen. Dadurch liegt die Wirtschaft nur mehr 0,4 % unter dem Vorkrisenniveau von 2019. Das ist der beste Wert seit dem Beginn der weltweiten Corona-Pandemie. Für besonders betroffene Betriebe gibt es aber auch weiterhin Hilfen. Zur-Sache hat die Übersicht über alle Unterstützungen.

 

Comebackphase

Wie Finanzminister Gernot Blümel und Vizekanzler Werner Kogler bei einer Pressekonferenz zu Wochenmitte bekannt gaben, sind Hilfen  weiterhin wichtig, um „Arbeitsplätze und Unternehmen auf den letzten Metern der Krise bestmöglich zu unterstützen“.

Es sei aber auch das Ziel, die „Staatshilfen konjunkturgerecht auslaufen“ zu lassen. Nun wurden aber die Wirtschaftshilfen den aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen und Gegebenheiten angepasst. So sollen diese noch „treffsicherer“ werden, wie Kogler und Blümel erläuterten.

 

„Hilfen müssen zielgerichteter werden“

Finanzminister Gernot Blümel erklärte auf der Pressekonferenz, dass zwar in „weiten Teilen der Wirtschaft eine starke Erholung zu spüren ist“, aber dass „nicht alle Branchen den Aufschwung sofort spüren werden“. Die Schlussfolgerung der Bundesregierung lautet daher: „Wir unterstützen auch auf den letzten Metern weiterhin jene Betriebe, wo das Geschäftsmodell vor der Krise funktioniert hat und die aktuell noch von wirtschaftlicher Normalität entfernt sind. Diese Hilfen müssen zielgerichtet sein und dürfen keine falschen Anreize setzen, die Wachstum bremsen könnten.“

 

Foto: BKA/Christopher Dunker

Foto: BKA/Christopher Dunker

 

Die verlängerten Hilfen im Überblick:

 

Ausfallsbonus:

o Verlängerung: 3 Monate (Juli – September)

o Wegfall Vorschuss FKZ Teil: nur noch Bonus (Ersatz des Umsatzausfalls)

o Eintrittskriterium: 50% Umsatzausfall (bisher nur 40%)

o Ersatzrate: Staffelung der Ersatzraten nach branchenspezifischem Rohertrag (10%, 20%, 30% und 40%)

o Deckel: 80.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro)

o Deckelung Kurzarbeit: Ausfallsbonus + KUA darf max Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben.

o Dividendenregelung, Boniregelung und Kündigungsregelung werden von FKZ 800.000 übernommen

 

Verlustersatz:

o Verlängerung: 6 Monate (Juli – Dezember)

o Eintrittskriterium: 50% Umsatzausfall

o Deckel: 10 Mio (beihilfenrechtlicher Rahmen)

 

Härtefallfonds:

o Verlängerung („Phase 3“): 3 Monate (Juli – September)

o Eintrittskriterium: 50% Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt)

o Betrag: 600 Euro (statt bisher 1.100 Euro inkl. Comeback-Bonus und Zusatzbonus); max. 2000 Euro

o Zeitraum: ab 1. Juli (für 15. Juni bis 30. Juni gibt es einen automatisierten Ersatz)

o Beantragungszeitraum: bis Ende Oktober 2021

o Neu: Handysignatur

 

Garantien (GG und KMU-FG):

o VO-Ermächtigung für Haftungsrahmen bis 31.12.2021 verlängert

o Stundungen bis 31.12.2021 verlängert

 

Steuerrechtliche Maßnahmen:

o USt-Befreiung für Masken wird bis 31.12.2021 verlängert

o Alkoholsteuerbefreiung für Desinfektionsmittel wird bis 31.12.2021 verlängert

 

SVS-Überbrückungsfinanzierung (Künstler)

o Verlängerung Juli bis Ende September, Auszahlungshöhe 600 Euro/Monat

o Gegenverrechnung mit Härtefallfonds läuft aus

o zusätzlich 10 Mio. Rahmen

 

NPO-Fonds

o Möglichkeit zur Abfederung von Härtefällen im 2. Halbjahr 2021

o EUR 35 Mio. zusätzlich