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Causa Schmid – Zurückweisungen, Dementis, Vorladung

Für Transparenz und Aufklärung: Bundeskanzler Karl Nehammer Foto (Juni 2022): Bka/Christopher Dunker

Bundeskanzler Karl Nehammer meldet sich nun anlässlich der Causa Thomas Schmid zu Wort. Die von Schmid erhobenen Vorwürfe „betreffen die Vergangenheit“ und könnten derzeit nicht überprüft werden. Und weiter: „Die Justiz soll die Ermittlungen führen, ich habe das Land durch die Krise zu führen.“ ÖVP-Abg. Andreas Hanger will die Akten für den Untersuchungs-Ausschuss erhalten sowie Schmid vorladen. Und Parlaments-Präsident Wolfgang Sobotka wies Schmids Vorwürfe zurück.

 

Das Land durch die Krise führen

Nach 15 Tagen der Einvernahme von Thomas Schmid, früher Generalsekretär im Finanzministerium, versandte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) diese Woche eine Pressemitteilung. Dann wurden einzelne, von Schmid erhobene Vorwürfe bekannt. Sein – teils Jahre zurückliegendes – Verhalten, so Schmid, sei nämlich auf Anweisungen zurückzuführen.

Dazu meinte nun Nehammer: Sollten die von Schmid erhobenen Vorwürfe zutreffen, dann sei das jeweils „nicht in Ordnung“ gewesen. Diese Vorwürfe würden jedoch die Vergangenheit betreffen.

Allerdings stehen jetzt, so Nehammer, viele „konkrete und unkonkrete Aussagen von Thomas Schmid gegen viele Personen im Raum, deren Wahrheitsgehalt niemand von uns überprüfen kann“.

Erforderlich sei nunmehr „volle Aufklärung“, die von den Ermittlungsbehörden zu leisten sei. Nehammer wörtlich: „Die Justiz soll diese Ermittlungen sorgfältig führen, ich habe das Land durch eine Krise zu führen.“

Die Grundlage seiner politischen Arbeit seien Transparenz, Klarheit und Aufklärung, erklärte Nehammer. Diesem Prinzip folgend habe die Bundesregierung schon mehrere Reformschritte gesetzt, etwa das neue Parteiengesetz beschlossen oder einen Entwurf für die Erneuerung des Medientransparenzgesetzes vorgelegt.

 

Hanger drängt auf Aktenlieferung

Für die ÖVP-Fraktion im Untersuchungsausschuss des Nationalrats verwies Abg. Andreas Hanger auf den Umstand, dass diese dem Ausschuss noch nicht vorliegen. Daher wolle und könne zu diesen Einvernahmen nichts sagen außer, dass er Justizministerin Alma Zadic auffordere, die Akten dem Ausschuss möglichst schnell zu übermitteln.

Die von Schmid gegen Parlaments-Präsident Wolfgang Sobotka erhobenen Vorwürfe wurden von diesem umgehend und vollständig zurückgewiesen: „Die Vorwürfe gegen mich sind vollkommen haltlos, und ich weise diese strikt zurück“, erklärte Sobotka. Und Sobotka ging auch auf die Lage von Schmid ein: „Wenn jemand anscheinend seit Monaten krampfhaft versucht, den Kronzeugenstatus zu erlangen, dann ist ihm jedes Mittel Recht, um mildernde Umstände bei der Strafbemessung zu erreichen. Mit dem Anschwärzen politischer Entscheidungsträger ist maximale mediale Aufmerksamkeit garantiert.“

 

Schmid unter Wahrheitspflicht

Als „besonders ärgerlich“ bezeichnete Sobotka die Tatsache, dass – aus seiner Sicht als Vorsitzendem des Untersuchungsausschusses – die parlamentarische Aufklärung „dermaßen desavouiert wird“. Sobotka: „Wer Zeit findet, 15 Tage in Graz der WKStA Rede und Antwort zu stehen, der hätte sich auch im Untersuchungsausschuss unter Wahrheitspflicht den Fragen der Abgeordneten stellen können und müssen. Dieses Bild ist selbstredend und zeigt deutlich, worum es in Wahrheit geht.“

Hanger kündigte jedenfalls an, die ÖVP wolle Schmid für 3. November vor den Untersuchungsausschuss laden, „damit er unter Wahrheitspflicht aussagen kann“. Wie Sobotka zeigte sich auch Hanger irritiert darüber, dass Schmid vor der WKStA ausgesagt habe, bisher aber nicht vor dem Ausschuss. Bei Schmids Vorwürfen gegen Sobotka handle es sich um „offensichtliches Anpatzen“.

Zu Schmids Aussagen wurde Mittwoch mittags eine von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz via Facebook verbreitete Erklärung bekannt. Auch er wie Vorwürfe und Aussagen zurück und meinte: „Ich freue mich darauf, zu beweisen, dass diese Anschuldigungen falsch sind, und zwar dort, wo in Österreich wirklich über Recht und Unrecht entschieden wird. Nämlich vor Gericht.“