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DAS kann die ID Austria in Zukunft
Die neue ID Austria soll bis Mitte 2022 die in die Jahre gekommene Handy-Signatur ablösen. Diese wurde im Jahre 2003 aufgrund der EU-Richtlinie 1999/93/EG über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen umgesetzt und diente seither als rechtswirksame Unterschrift. Die Handy-Signatur wird Mitte 2022 in der neuen ID Austria aufgehen.
Mehr Anwendungsmöglichkeiten
In Punkto Digitalisierung ist Österreich, nicht zuletzt auch aufgrund der vermehrt digitalen Angebote während der Corona-Pandemie, innerhalb der EU-Mitgliedstaaten bereits unter die Top 10 vorgerückt, Zur-Sache berichtete.
Die mittlerweile in die Jahre gekommene Handy Signatur, welche 2003 eingeführt wurde, geht ab Mitte 2022 in der neuen ID Austria auf. Was die ID Austria kann hat Zur-Sache nachgefragt:
Was ist die ID Austria?
Die aktuelle Handy-Signatur, mit welcher derzeit rechtswirksam unterschrieben werden kann, wird zur elektronischen Identität ausgebaut. Derzeit läuft ein Pilotbetrieb der neuen ID Austria und enthält weiterhin alle Funktionen der heutigen Handy-Signatur. Zusätzlich ermöglicht die ID Austria neue Einsatzmöglichkeiten wie die Ausweisfunktion am Smartphone und wird EU-weit anerkannt.
Ab wann gilt die ID Austria?
In einem Pilotbetrieb kann die ID Austria bereits jetzt schon bei 430 Behörden aktiviert werden. In den Vollbetrieb, mit Nutzung als Ausweisfunktion, wird die ID Austria mit Sommer 2022 gehen.
Was passiert dann mit der Handy-Signatur?
Die Handy-Signatur wird Schritt für Schritt durch die ID Austria als Zugangsschlüssel zu den E-Government Services abgelöst. Die alte Handy-Signatur soll noch heuer vollständig von der ID Austria abgelöst werden.
„Damit stehen den Nutzerinnen und Nutzern nicht nur die zahlreichen Online-Services in Österreich, sondern auch unzählige Anwendungen in ganz Europa zur Verfügung.“, so Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck. „In Zukunft kann somit bequem die ‚ID Austria‘ verwendet werden, um ein sicheres Login vorzunehmen und die eigene Identität eindeutig online nachzuweisen. Das ist ein wichtiger Schritt im gemeinsamen Digitalen Binnenmarkt“, so Schramböck abschließend.