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SPÖ bei mehreren unerlaubten Parteispenden ertappt

Post mit hoher Strafe erhielt dieser Tage die SPÖ. Wegen mehrerer unzulässiger Parteispenden muss sie 91.900 Euro Strafe bezahlen. Foto: istock / ollo

Es ist kein Einzelfall. Gleich in mehreren Fällen hat die SPÖ unzulässige Spenden angenommen bzw nicht gemeldet. Der Unabhängige-Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) verhängte nun der SPÖ eine Strafe von 91.900 Euro.

 

Lange Liste an Parteispenden-Vergehen

Es ist eine lange Auflistung an unerlaubten Parteispenden, die für die SPÖ im Nationalratswahlkampf 2019 getätigt wurden. Die Delikte reichen von kleinen unzulässigen Spenden auf Ortsparteiebene über Spenden der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) bis ihn zu einem günstigen Pachtzins für eine Liegenschaft am Attersee. Der UPTS listet ausführlich und detailliert in seinem Spruch auf insgesamt 66 Seiten (!) die Spendenvergehen der SPÖ auf und kommt in insgesamt zehn Fällen zum Entschluss: Verstoß gegen die Parteispenden-Regeln. Pikant und zugleich peinlich für die SPÖ: Die SPÖ hat auch gegen jene gesetzliche Spendenobergrenze verstoßen, die sie selbst im Parlament mitbeschlossen hat.

 

Unerlaubte Spende via FSG Magazin

Die FSG stand schon öfters in der Kritik, als Plattform für SPÖ-Wahlkämpfe genutzt zu werden, um damit bestimmte Regeln im Wahlkampf umgehen zu können. Für den Nationalratswahlkampf 2019 wertet der UPTS beim Mitgliedermagazin der sozialdemokratischen Gewerkschafter „FSG-direkt“ Wahlwerbung in Form von Inseraten als Sachspende und verhängt gegen diese Vergehen eine Strafe von insgesamt 30.000 Euro.

 

Bereits dritte Strafe in gleicher Causa

Im Fall eines Pachtzins für ein Grundstück am Attersee wird die SPÖ nach 2017 und 2018 bereits zum dritten Mal in Folge mit einer Strafe in der ein und der gleichen Causa belegt. In diesem Fall handelt es sich um einen Pachtzins von nur 10 Euro pro Jahr, für eine Immobilie des Landes Oberösterreich, die an die sozialistische Jugend verpachtet ist. Hier wird der günstige Pachtzins als eine unzulässige Parteispende gewertet. Strafe: 45.000 Euro.

 

96 unerlaubte Inserate für Rendi Wagner

Auch Werbung für SPÖ-Parteivorsitzende Pamela Rendi-Wager auf Facebook wurde vom Senat geahndet. Insgesamt 96 Facebook-Werbeanzeigen wurden mit Geldern des SPÖ-Parlamentsklubs finanziert, was ebenfalls eine unzulässige Parteispende darstellt.

Die SPÖ kann gegen den Spruch des Unabhängigen-Parteien-Transparenz-Senats Berufung einlegen.