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Vier Experten entscheiden über Start oder Stopp

Eva Schernhammer, Ärztin und Epidemiologin, Mitglied der Kommission zur Überprüfung der Impfpflicht. Foto: BKA-Dragan Tatic

Die Impfpflicht-Kommission hat sich konstituiert. Die fachlichen Einschätzungen dieser vier Personen sind entscheidend dafür, wie die Bundesregierung handeln und mit der Impfpflicht umgehen wird. Das Procedere ist nicht neu und wurde explizit im Impfgesetzt verankert. Das Gesetzt hat mehrere Mechanismen eingebaut, die es ermöglichen, die Impfpflicht auszusetzen (Zur-Sache berichtete).

 

Zwei Frauen, zwei Männer = Je zwei aus Medizin und Recht

Das vierköpfige Gremium setzt sich aus den beiden Medizinern Eva Schernhammer und Herwig Kollaritsch sowie dem Medizinrechtler Karl Stöger und die Rechtswissenschafterin Christine Wendehorst zusammen. Dieses vier Experten werden der Bundesregierung ihre Einschätzung geben, ob die Impfpflicht verhältnismäßig ist oder nicht. Schernhammer und Kollaritsch sind keine Unbekannten und gehörten bereits in der Vergangenheit unterschiedlichen Expertenrunden der Bunderegierung an. Kollaritsch ist darüber hinaus auch Mitglied des Nationalen Impfgremiums. Er wurde vor allem im Jänner 2020, also zu Beginn der Impfungen, mit einer kantigen Aussage zur Impfung einer breiten Öffentlichkeit bekannt, als er gegenüber der Kleinen Zeitung meinte er, „Wenn Sie die Impfung nicht mögen, versuchen Sie‘s mit der Erkrankung“.

 

Herwig Kollaritsch, Facharzt für Tropenmedizin, einer der der Mediziner in der Expertenkommission zur Impfpflicht. Foto: BKA, Andy Wenzel

Herwig Kollaritsch, Facharzt für Tropenmedizin, einer der der Mediziner in der Expertenkommission zur Impfpflicht. Foto: BKA, Andy Wenzel

Unterschiedliche Standpunkte müssen vereint werden

Wie sensibel die Thematik ist und wie schwer es sein wird alle Argumente zu berücksichtigen, zeigen bereits die Aussagen der Kommissionsmitglieder in Interviews der vergangenen Woche. Während sich Herwig Kollaritsch in Hinblick auf den Herbst für einen späteren Zeitpunkt für die Anwendung der Impfpflicht ausspricht, sieht Christian Wendehorst die beschlossene Impfpflicht als verhältnismäßig. Medizinrechtler Stöger wiederum denkt an eine Impfpflicht nur für bestimmte Berufsgruppen.

 

Bericht bis 8. März

Die Kommission sichtet nun die gesetzlichen Vorgaben und die medizinischen Erkenntnisse. Sie möchte bis 8. März eine erste gemeinsame Einschätzung vorlegen. Somit besteht für die Bundesregierung noch ausreichend Zeit, bis zum 15. März etwaige Schritte einzuleiten. Denn erst ab diesem Tag kann die Impfpflicht unter Strafen exekutiert werden. Sowohl der Bundeskanzler als auch der Gesundheitsminister ließen bereits durchklingen, dass ein Aussetzen der Impfplicht denkbar sei. Jedenfalls werde man sich an die Empfehlungen der Kommission orientieren unterstrich Kanzler Karl Nehammer nochmal im Ö1-Morgenjournal am Freitag: „Wenn ich eine Kommission einrichte und dann Empfehlung der Kommission ignoriere, wäre zu hinterfragen, warum ich sie eingerichtet habe.“ Zuletzt kamen vermehrt auch Stimmen aus den Bundesländern, die Impfpflicht auszusetzen.