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ÖVP-Wien: War Auftragsvergabe an Lifebrain rechtswidrig?

Die Auftragsvergabe an Lifebrain war rechtswidrig, erklärte VP-Wien-Klubobmann Markus Wölbitsch-Milan. Foto: ÖVP Wien / iStock / Edwin Tan

Ein Gutachten der ÖVP-Wien bringt den SP-Gesundheitsstadtrat Peter Hacker in Erklärungsnot. Denn der Auftrag an Lifebrain zur Auswertung der Corona-Tests hätte aufgrund des geschätzten Auftragswerts von 1,4 Mrd. Euro vom Wiener Gemeinderat behandelt werden müssen. „Weder der Gemeinderat noch der Gemeinderatsausschuss wurden mit dieser Rahmenvereinbarung befasst“, erklärte Klubobmann des Rathausklubs der Wiener Volkspartei.

 

Schwere Vorwürfe gegen Gesundheitsstadtrat

In dem Gutachten, das vom ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt in Auftrag gegeben wurde, heißt es zusammenfassend: Aufgrund des geschätzten Auftragswerts von 1,4 Mrd. Euro insgesamt und 350 Mio. Euro pro Jahr hätte die Rahmenvereinbarung mit Lifebrain vom Wiener Gemeinderat als oberstem Gemeindeorgan geschlossen werden müssen.

In dem Gutachten, erstellt von Priv.-Doz. Dr. Bernhard Müller, wird festgehalten, dass der Wiener Gemeinderat nicht selbst den Vertrag hätte abschließen müssen, aber sich ausdrücklich damit befassen hätte müssen oder dem Gemeinderat zumindest die Inhalte des Auftrags gekannt haben müsste.

Obwohl es laut der Wiener Stadtverfassung vorgeschrieben sei, wurde weder der Gemeinderat noch der Gemeinderatsausschuss mit der Rahmenvereinbarung befasst, erklärte VP-Klubobmann des Rathausklubs der Wiener Volkspartei Markus Wölbitsch-Milan in einem Pressegespräch.

 

Auftrags-Vergabe war rechtswidrig

Gemäß dem Gutachten müsste ein entsprechender Beschluss den Magistrat der Stadt Wien ausdrücklich zur Durchführung des Vergabeverfahrens und des Abschlusses der Rahmenvereinbarung mit Lifebrain ermächtigen. Ein solcher liegt jedoch nicht vor. Dies sei rechtswidrig, so in dem Gutachten.

Eine Möglichkeit wäre, so das Gutachten, auch gewesen, dem Gemeinderat vor Durchführung des Vergabeverfahrens zu berichten, einen Grundsatzbeschluss zu fassen und vor Zuschlagserteilung die Vergabe und damit den Abschluss der Rahmenvereinbarung abschließend zu genehmigen. Dies geschah jedoch ebenfalls nicht.

„Das bestätigt nun auch ein Rechtsgutachten. Die Vorgangsweise von Stadtrat Hacker war daher rechtwidrig, er hat 1,4 Milliarden Euro am Gemeinderat vorbeigeschleust“, erklärte Wölbitsch-Milan.

Der Gemeinderat müsse damit befasst werden und nach eingehender Prüfung den Abschluss der Rahmenvereinbarung nachträglich genehmigen. Bis zur nachträglichen Genehmigung gilt das Geschäft als unwirksam und das könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

„Es kann einfach nicht sein, dass ein 1,4 Mrd. Euro schwerer Vertrag ohne Befassung des Gemeinderats geschlossen wird. Wir werden in dieser Causa nicht lockerlassen“, sagte die VP-Landtagsabgeordnete und Gesundheitssprecherin Ingrid Korosec.

 

SPÖ muss Praxis der intransparenten Auftragsvergabe endlich einstellen

„Die SPÖ-Praxis, dass Aufträge in Milliardenhöhe von der SPÖ-Stadtregierung an SPÖ-Günstlinge vergeben werden und dabei nicht die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, ist absolut inakzeptabel“, erklärte auch VP-Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss und Abgeordnete zum Nationalrat Andreas Hanger.

Das ÖVP-Motto im U-Ausschuss – „Volle Transparenz, volle Aufklärung“ – gelte selbstverständlich auch für die Aufklärungsarbeit auf Landesebene“, so Hanger abschließend.