Innenpolitik
Regierung verlängert wichtige Erleichterungen für Familien und Arbeitnehmer
Die Corona-Neuinfektionen erreichen dieser Tage Höchstwerte. Gleichzeitig laufen Regelungen aus, die in Corona Zeiten wesentliche Erleichterungen für Familien und Arbeitnehmer mit sich brachten. Die Bundesregierung, speziell der zuständige Arbeitsminister Martin Kocher reagieren umgehend und sorgen mit entsprechenden Verlängerungen für Sicherheit bei all jenen, die wegen Corona nicht in die Arbeit gehen können.
Der Sozialausschuss des Nationalrats stimmte dem Vorschlag von Arbeitsminister Martin Kocher zu, die Corona-Kurzarbeit zu verlängern (Zur-Sache berichtete). Aufhorchen ließ Kocher im Ausschuss mit der Ankündigung, dass auch die Sonderbetreuungszeiten um ein weiteres Mal verlängert werden.
Regierung ändert Regeln bei Kurzarbeit
Zunächst zu den Änderungen bei der Kurzarbeit: Aktuell kann die Kurzarbeit einem Unternehmen nur für eine Dauer von sechs Monaten zugesprochen werden. Der Anspruch kann bis zu einer Gesamtlaufzeit von 2 Jahren verlängert werden. Wurde diese Zeit voll ausgeschöpft, ist eine erneute Verlängerung nur unter bestimmten Voraussetzungen bzw. Kriterien möglich. Dies besondere Begründungen fallen nun weg, damit sich Unternehmen im Übergang von der Corona-Kurzarbeit hin zum vollen wirtschaftlichen Betrieb besser erholen können. Diese Regelung soll bis 31. Mai 2022 gelten. Dann geht di Corona Kurzarbeit in die „normale“ Kurzarbeit über.
Bisherige Kosten 9,3 Milliarden
Kocher informierte den Sozialausschuss auch über die bisherigen Kosten, die für die pandemiebedingte Kurzarbeit aufgebracht werden mussten. Bis ende Jänner 2022 wurden dafür 9,3 Milliarden Euro ausgegeben. ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl, bezeichnet die Kurzarbeit als „taugliches Instrument“. Sie habe sich zur Absicherung von Arbeitsplätzen und Einkommen in der Pandemie bewährt.
ÖVP-Abgeordneter Michael Hammer wies darauf hin, dass die Corona-Kurzarbeit insgesamt von knapp 120.000 Betrieben für rund 1,3 Millionen Arbeitnehmer, davon rund 44 Prozent Frauen, in Anspruch genommen wurde.
Sonderbetreuungszeit bis zum Ende des Schuljahres verlängert
Seit Ausbruch der Pandemie standen Eltern bei positiven Fällen sehr oft vor der Herausforderung der Kinderbetreuung. Dazu wurde seit März 2022 die Sonderbetreuungszeit geschaffen. Eltern können seitdem für Sonderbetreuungszeit freigestellt werden, wenn sie ihre Kinder coronabedingt zu Hause betreuen müssen. Die anfallenden Lohnkosten werden den ArbeitgeberInnen dabei vom Bund ersetzt.
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„Die Sonderbetreuungszeit wird nun bis zum Ende des Schuljahres verlängert“, gab der Arbeitsminister im Ausschuss bekannt. Details werden gerade geklärt. Grundsätzlich habe man überwiegend positive Rückmeldungen zur Sonderbetreuungszeit erhalten.
„Insgesamt wurden von März 2020 bis Jänner 2022 für rund 12.400 Fälle von Sonderbetreuungszeiten 17,4 Millionen Euro ausbezahlt. Rund 4.700 Anträge seit November 2021 sind noch offen. Etwa 24,7 Millionen Euro wurden der ÖGK für den Entgeltfortzahlungs-Ersatz an Dienstgeber bei Freistellung von Schwangeren in körpernahen Berufen refundiert“, bilanziert ÖVP-Abgeordneter Michael Hammer.