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50 Millionen für Vereine gegen die Energiekosten

Österreich lebt vom Ehrenamt und dem Vereinsleben. Die Regierung stellt zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten 50 Millionen Euro zur Verfügung. Foto: istock/Spitzt-Foto

Österreich gilt als Land des Ehrenamtes und der Vereine. Auch das Vereinsleben in den Gemeinden leidet unter der Last der gestiegenen Energiekosten. Der Bund möchte dem nun entgegenwirken und stellt den Gemeinden insgesamt 50 Millionen Euro zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten bei Vereinen zur Verfügung.

 

Direkte Hilfe für Vereine und Gemeinden

Im Rahmen des neuen Kommunalen Investitionsprogramms 2023 (KIP) wird den Gemeinden vom Bund für die Jahre 2023 und 2024 durch zwei Fördertöpfe insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Aus diesen beiden 500 Millionen Euro-Töpfen werden wiederum bis zu fünf Prozent der zur Verfügung stehenden Zuschüsse an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen vergeben, damit diese ihre gestiegenen Energiepreise decken können.

Somit stellt der Bund hier insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um die Vereine bei den gestiegenen Energiekosten zu unterstützen.

„Unsere Gemeinden und Bundesländer hätten ohne Unterstützung des Bundes enorme finanzielle Einbußen erlitten. Daher hat die Bundesregierung bereits in großem Ausmaß geholfen, um Auswirkungen von Corona und Inflation zu dämpfen – und wir helfen weiter“, erklärt Finanzminister Magnus Brunner.

Alfred Riedl, Magnus Brunner, Claudia Plakolm und Robert Mayer präsentierten in Wien Energiekosten.-Entlastung für Vereine. Foto: Dragan Tatic

Alfred Riedl, Magnus Brunner, Claudia Plakolm und Robert Mayer präsentierten in Wien Energiekosten.-Entlastung für Vereine. Foto: Dragan Tatic

Von Feuerwehr bis Brauchtumsverein

Zielgruppe des Zuschusses sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen. Konkret können in der Regel beispielsweise Freiwillige Feuerwehren, Rettungsorganisationen, Sportvereine, Kultur- und Sozialvereine, Brauchtumsvereine, Kirchenchöre, Gesangsvereine, Blasmusikkapellen von den zusätzlichen Mitteln profitieren.

Die Anträge können ausschließlich durch die jeweilige Gemeinde gestellt werden. Wie in den bisherigen Investitionsprogrammen ist vorgesehen, dass die Gemeinden einen Anteil von 50 Prozent als Kofinanzierung übernehmen müssen.

 

Ein Rechenbeispiel

Das Finanzressort bietet ein Rechenbeispiel: Organisation A beantragt bis spätestens 31. Dezember 2024 eine Förderung für eine Stromrechnung von 3.000 Euro aus dem Jahr 2022, denn im Jahr 2021 betrug die Stromrechnung noch 2.000 Euro: Die Differenz beträgt somit 1.000 Euro. Die Gemeinde kann 500 Euro Zweckzuschuss im „KIP“ beantragen und Organisation A fördern, die weiteren 500 Euro sind durch die Gemeinde zu finanzieren.

 

Plakolm: Ehrenamt ist Ehrensache

Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm geht es vor allem um die Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit in Österreich. Diese stehe gerade nach der Corona-Pandemie erneut vor einer neuen Herausforderung.

„Ehrenamt ist in Österreich Ehrensache. Aus diesem Grund ist es auch für uns als Bundesregierung Ehrensache, die wertvolle Arbeit der vielen Ehrenamtlichen im ganzen Land anzuerkennen und die gestiegenen Energiekosten der Vereine und Organisationen abzufedern“, erklärte Plakolm, die stets für das Ehrenamt wirbt.

„Rund 3,7 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich und dieses Engagement unterstützen wir mit dem vorliegenden Paket kräftig. Die beiden Pandemie-Jahre waren für das Ehrenamt Herausforderung genug, daher stehen wir ihnen bei den Energiekosten zur Seite.“

 

Bereits 998 Millionen Euro für Gemeinden ausgeschöpft.

Insgesamt wurde die Gemeindemilliarde des Bundes aus dem KIP-2022 in einem beeindruckenden Ausmaß von 99,8 Prozent ausgeschöpft. So wurden rund 998 Mio. Euro an die Gemeinden für Projekte im Sinne der Regionalität für Infrastrukturprojekte ausgeschüttet.

Dieser Summe stehen mehr als 9.000 positiv erledigte Anträge gegenüber. Der Zweckzuschuss unterstützte Gesamtinvestitionen von rund vier Milliarden Euro. Rund 30 Prozent der Zuschüsse flossen in Energieerzeugung und  Energieeffizienz wie Photovoltaik, LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und den Ausbau von Rad- und Fußgängerwegen. Zudem wurden rund 28 Mio. Euro verwendet, um Gebäude von Blaulichtorganisationen zu sanieren oder zu errichten.

 

Zufriedener Gemeindebundpräsident

Erfreut und zufrieden zeigt sich der Präsident des Österreichischen Gemeindebundes Alfred Riedl. Mit der zusätzlichen Unterstützung werde vielen Vereinen eine schwere Last von den Schultern genommen. Riedl würdigt das kommunale Investitionsprogramm: „Mit der Investitionsmilliarde können die Kommunen den Vereinen unter die Arme greifen, um einen Teil der gestiegenen Energiekosten abzufedern. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wissen, dass die rund 125.000 Vereine im Land mit ihren 3,7 Millionen Ehrenamtlichen einen unschätzbar wichtigen Anteil am guten Zusammenleben in den Kommunen haben“, sagte Riedl.

 

Was sagen die Praktiker?

Feuerwehrpräsident Robert Mayer zeigt sich dankbar über die Initiative der Bundesregierung und verwies darauf, dass in vielen Vereinen, die Mitglieder die Energiekosten tragen: „Die Freiwilligen Feuerwehren in Österreich rücken alle zwei Minuten zu einem Einsatz aus und stellen dabei ihre Freizeit unentgeltlich zur Verfügung, um ihren Mitmenschen zu helfen. Die ehrenamtlichen Mitglieder erfüllen dadurch den gesetzlichen Auftrag nach mehr Sicherheit in unserem Land. Viele dieser Freiwilligen Feuerwehren tragen zudem die Energiekosten für ihr Feuerwehrhaus selbst. Ich freue mich und bin dankbar, dass für diese Feuerwehren nun eine Möglichkeit gefunden wurde, die Teuerung ein wenig abzufedern und durch den Weg über die Gemeinde zu entlasten.“

Voraussetzungen für Organisationen im Überblick

Und hier eine Übersicht zu den Bedingungen für diese Förderung:

  • gefördert wird nur die Differenz bisheriger zu den gestiegene Energiekosten,
  • kein Bezug von Förderungen von dritter Seite zu gestiegenen Energiekosten,
  • antragsberechtigt sind Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmassen, die nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder sonstiger Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der nachfolgend genannten Zwecke dient:
    • gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird (§ 35 BAO),
    • mildtätig (humanitär, wohltätig) sind solche Zwecke, die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen (§ 37 BAO),
    • kirchlich sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden (§ 38 BAO).

Österreich lebt vom Ehrenamt und dem Vereinsleben. Die Regierung stellt zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten 50 Millionen Euro zur Verfügung. Foto: istock/Spitzt-Foto
Österreich lebt vom Ehrenamt und dem sozialen sowie kulturellen Engagement der Vereine. Die Regierung stellt zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten 50 Millionen Euro zur Verfügung. Foto: istock/Spitzt-Foto