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Bundesregierung legt Doppelbudget 2027/28 vor
Defizit soll auf drei Prozent sinken und Österreich aus dem EU-Defizitverfahren bringen. „Dieses Budget ist kein Krisenbudget. Aber es ist ein Budget in einer Krise“, so bezeichnete Bundeskanzler Christian Stocker bereits vor Wochen das Doppelbudget.
Am Mittwoch hat die Bundesregierung die Details für das Budget für die Jahre 2027 und 2028 vorgelegt. Unter dem Titel „Aufschwung, Gerechtigkeit und Reformen“ will die Regierung nach eigenen Angaben die Sanierung der Staatsfinanzen mit gezielten Investitionen in den Wirtschaftsstandort verbinden.
Einsparungen und Investitionen
Im Zentrum des Doppelbudgets, das am Mittwoch im Nationalrat vom Finanzminister präsentiert wurde, steht der Konsolidierungskurs: 2,5 Milliarden Euro sollen eingespart werden, um das EU-Defizitverfahren möglichst rasch zu verlassen. Gleichzeitig werden 2,5 Milliarden Euro in den Standort und die Zukunft des Landes investiert. Das gesamtstaatliche Defizit lag 2024 bei 4,6 Prozent und 2025 bei 4,2 Prozent, nach einer Prognose von 4,5 Prozent. Für 2026 wird ein Defizitziel von 4,2 Prozent angepeilt, bis 2028 soll der Wert auf 3,0 Prozent sinken.
Budgeterstellung unter neuen Herausforderungen
Die Volkspartei verweist im Zusammenhang mit der Budgetsanierung auf erste Erfolge zu Jahresbeginn 2026: Die von Bundeskanzler Christian Stocker formulierte „2-1-0-Formel“ sei erreicht worden. Die Inflation lag erstmals wieder bei zwei Prozent, das Wirtschaftswachstum zog – entgegen vieler Erwartungen – leicht an und es gibt erstmals mehr Abschiebungen als Asylanträge. Internationale Konflikte, darunter der Iran-Krieg und die dadurch neuerlich angestiegenen Treibstoffpreise, haben sich bei der Budgeterstellung als neue Herausforderungen dargestellt.
Die Volkspartei sieht im Doppelbudget mehrere Schwerpunkte: Wirtschaft stärken, Leistung belohnen, Integration einfordern, Landwirtschaft entlasten, Sicherheit finanzieren und „Sparen im System“. Zudem konnten neue Belastungen verhindern: keine Vermögens- oder Erbschaftssteuer, keine höhere Grundsteuer und keine Streamingabgabe. Auch die Entlastung durch die Abschaffung der kalten Progression bleib weiter erhalten.





