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Nächste Station Entlastung: höhere Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags

Nächste Etappe der Entlastung: Die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages wird auf 600 Euro erhöht. Foto: Tourismus Sbg./Günter Breitegger

Die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne setzen diese Woche im Nationalrat einen weiteren Schritt an Entlastung: Der Kirchenbeitrag soll höher, nämlich bis zu 600 Euro absetzbar sein. Das dient auch den anerkannten Religionsgemeinschaften, sagt dazu ÖVP-Klubobmann August Wöginger.

 

Absetzbarkeit erhöht

Der Kirchenbeitrag ist als Sonderausgabe bisher bis zu einer Höhe von 400 Euro pro Jahr von der Lohn- und Einkommenssteuer absetzbar. Dieser Betrag wird um 200 auf 600 Euro angehoben, kündigte Wöginger dieser Tage nach dem Budgetausschuss und vor dem Februar-Plenum des Nationalrats an.

„Mit der Erhöhung der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe wollen wir die Beitragszahlerinnen und -zahler weiterhin entlasten“, erklärt Wöginger.

 

Entlastung wirkt bereits heuer

Diese Maßnahme wird bereits in diesem Veranlagungsjahr 2024 gelten: „Wir setzen damit unsere breite Entlastungsoffensive fort, von der auch Gläubige, vor allem mit Familien, profitieren sollen.“

„Uns war und ist es wichtig, die notwendigen Entlastungsmaßnahmen im Steuerbereich gezielt zu setzen“, meinte Wöginger weiter. „Gleichzeitig können die Kirchen und Religionsgemeinschaften weiterhin ihre wichtigen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringen.“

Anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften tragen, so Wöginger, wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander bei: „Glaube ist für viele Menschen in Zeiten großer Herausforderungen eine wichtige Stütze – er gibt Sicherheit und Hoffnung.“