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Globale Konzerne werden zur Kasse gebeten

Für global agierende Konzerne soll nun eine Mindeststeuer eingeführt werden. Das Gesetz geht nun in Begutachtung und soll Anfang 2024 in Kraft treten. Foto: istock/gopixa

Globale tätige Konzerne sollen Gewinnsteuern bezahlen. Der Gesetzesentwurf für eine globale Mindestbesteuerung von 15 % für Unternehmensgruppen mit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz geht in die Begutachtung. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten, kündigte Finanzminister Magnus Brunner an.

 

Verhandlung von 138 Staaten

Diese Maßnahme ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen von 138 Staaten im Rahmen des OECD/G20 Inclusive Framework. Diese haben sich auf zwei Säulen für geeinigt, eine für die faire Aufteilung von Besteuerungsrechten und die zweite für eine effektive Mindestbesteuerung geeinigt. Darauf basierend wurde eine EU-Richtlinie zur Mindestbesteuerung beschlossen. Die nationale Umsetzung erfolgt nun durch das Mindestbesteuerungsgesetz.

 

Finanzminister: „mehr Gerechtigkeit“

„Die globale Mindestbesteuerung sorgt für mehr Gerechtigkeit“ erklärt dazu Finanzminister Magnus Brunner.

Was bedeutet das konkret? Brunner dazu: „Wir verhindern damit künftig unfaires Steuerdumping. In Kombination mit der Senkung der Körperschaftssteuer von 25 % auf 23 % machen wir Österreich im internationalen Standort-Wettbewerb noch attraktiver. Daher wird für Unternehmen die Verlagerung von Betriebsstätten in Niedrigsteuerländer unattraktiver. Wir stärken damit die Wertschöpfung, die Arbeitsplätze und das Steueraufkommen in Österreich“, sagt Brunner.

 

Österreich nahm treibende Rolle ein

Die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft stellen das internationale Steuerrecht vor erhebliche Herausforderungen. Die Antwort hierauf ist das von der OECD/G20 erarbeitete Zwei-Säulen-Modell, wie das Finanzministerium am Dienstag mitteilte.

Das Modell reagiert vor allem auf die Verkürzung und Verlagerung von Gewinnen durch multinationale Konzerne, die die Steuergerechtigkeit beeinträchtigen. Österreich hat eine treibende Rolle eingenommen, indem es sich während seiner EU-Ratspräsidentschaft stark für Regelungen für Digitalkonzerne eingesetzt hat.

Mit der Einführung der Digitalsteuer im Jahr 2020 hat Österreich zudem bereits nationale Maßnahmen für mehr Fairness zwischen der analogen und digitalen Wirtschaft gesetzt.

 

Mindeststeuer im Land der Gewinne

Diese erste Säule des internationalen Abkommens, die Umverteilung von Besteuerungsrechten, insbesondere aus digitalen Leistungen, befindet sich noch (auf Ebene der OECD/G20) in Verhandlungen.

Die zweite Säule ist die effektive globale Mindestbesteuerung. Dabei einigten sich die genannten Staaten auf ein weltweit gültiges Mindestniveau der Besteuerung, die große Unternehmensgruppen mit Konzernumsätzen von mindestens 750 Millionen Euro betrifft. Das Ziel: Eine effektive Steuerbelastung von mindestens 15 % auf das lokale Einkommen in den betroffenen Ländern, in denen die Unternehmen operativ tätig sind.