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Pflege: Weitere Verbesserungen beschlossen

Es ist seit zwei Jahren ein Schwerpunkt der Regierung mit insgesamt drei Paketen. Die Pflege soll in Österreich ausgebaut werden. Foto: istock / FredFroese

Die Reformen im Bereich des Sozialen werden weiter fortgesetzt. Der Nationalrat beschloss am Dienstag das 3. Pflegepaket.  Angesichts der wachsenden Zahl älterer Menschen und der sich verändernden Familienstrukturen steigt der Bedarf an Betreuung sowie an qualifiziertem Personal stetig. Dies betonten die ÖVP-Abgeordneten Michael Hammer und Ernst Gödl in der Debatte im Nationalrat.

 

Das dritte Pflegepaket seit 2022

Die Bundesregierung bringt nach 2022 und 2023 in dieser Legislaturperiode bereits das dritte große Reformpakete für diesen Bereich auf den Weg gebracht, um die Bedingungen für das Personal und die Rekrutierung weiter zu verbessern. „Es ist eine längerfristige Kraftanstrengung, diesen Bereich nachhaltig abzusichern“, so Hammer.

 

Personalstand steigt

Gödl wies darauf hin, dass trotz des wahrgenommenen Personalmangels mehr Menschen denn je in diesem Sektor arbeiten. „Waren 2017 noch 67.000 Beschäftigte in der Pflege tätig, so waren es 2022 bereits 71.000“, betonte er. Auch die Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden seien um 42 Prozent gestiegen. Dennoch gebe es noch viel zu tun, weshalb nun ein drittes Paket beschlossen werde.

 

Das ist neu

Ein zentrales Element dieses neuen Pakets ist die Erweiterung des Stipendiums. Ab September erhalten Umsteigerinnen und Umsteiger, die ein Studium für Gesundheits- und Krankenpflege an einer Fachhochschule absolvieren, ein Pflegestipendium. Bereits im vergangenen Jahr nutzten über 7.000 Personen dieses Angebot und waren dadurch während ihrer Ausbildung finanziell abgesichert. „Nun erweitern wir die Anspruchsberechtigung, was zu einer zusätzlichen Motivation beitragen soll, in der Pflege arbeiten zu wollen. Auch Nostrifikationen ausländischer Ausbildungen sollen vereinfacht und beschleunigt werden“, erklärte Gödl.

Des Weiteren verwies Gödl auf den bestehenden Angehörigenbonus für Personen, die Angehörige mit mindestens Stufe 4 betreuen. Dieser beträgt pro Kalenderjahr 1.500 Euro und wird ab 2025 valorisiert.

Hammer hob zudem die modernen Standards für Sozialbetreuungsberufe hervor. Durch eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sollen Berufsbild, Tätigkeit und Ausbildung für die Sozialbetreuungsberufe bundesweit einheitlich weiterentwickelt werden. Die Altersgrenze für alle Sozialbetreuungsberufe wird auf 18 Jahre gesenkt, um mehr Personal für diesen Bereich zu gewinnen.

 

Auch Länder aktiv

Auch die Pflege war diese Woche Thema in der Sitzung des steirischen Landtags. Dort wurde das „Steiermärkische Pflege- und Betreuungsgesetz (StPBG)“ beschlossen. „Damit sind künftig alle gesetzlichen Regelungen in der Steiermark zur vorrangig altersbedingten Pflege und Betreuung in einem Gesetz zusammengefasst, was einen besseren Überblick schafft und zugleich Klarheit in der Angebotsgestaltung und in der Vollziehung gewährleistet“, erklärte Gödl.

„Wir haben viele Maßnahmen gesetzt“, sagt Hammer. Für die Berufstätigen und für die Angehörigen: „Wir werden auch in Zukunft an Verbesserungen arbeiten“, schloss Hammer.

 

Zur Rede von Abg. Ernst Gödl

Zur Rede von Abg. Michael Hammer