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Pilotprojekt soll Menschen mit Behinderungen das Leben im Alltag erleichtern

Die Persönliche Assistenz zählt für viele Menschen zu einer unverzichtbaren Stütze. Unterschiedliche Zuständigkeiten erschwerten bisher den Alltag. Foto: istock/Unaihuiziphotography

Unterschiedliche Definitionen von Persönlicher Assistenz haben bisher das Leben von Menschen mit Behinderungen erschwert. Nun wurden 100 Millionen Euro für ein Pilotprojekt beschlossen, um die Assistenz-Regelungen zu vereinfachen, wie ÖVP-Abg. Kira Grünberg vor dem Nationalrat erklärte.

Die Persönliche Assistenz ist für viele Personen mit Behinderungen eine unverzichtbare Unterstützung im täglichen Leben. Allerdings hatten die Betroffenen bisher mit zu viel Bürokratie zu kämpfen. So gibt es beim Thema Persönliche Assistenz unterschiedliche Zuständigkeiten in Österreich.

 

Verschiedene Zuständigkeiten 

Für die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) ist der Bund zuständig, die Persönliche Assistenz in allen anderen Lebensbereichen wie etwa Freizeit (PA) fällt jedoch in die Zuständigkeit der Länder.

Personen mit Behinderungen wünschen sich daher eine Vereinheitlichung, da „es nicht entscheidend sein soll, ob ich in Vorarlberg oder Niederösterreich lebe“, erklärte die ÖVP-Sprecherin für Menschen mit Behinderungen und für Inklusion, Abgeordnete Kira Grünberg vorige Woche in der Aktuellen Stunde des Nationalrats.

Aus diesem Grund stellt die Bundesregierung für ein Pilotprojekt 100 Millionen Euro zur Verfügung, damit die Persönliche Assistenz österreichweit harmonisiert wird, gab Grünberg bekannt. Wer mit Behinderungen zu tun hat, soll überall die gleichen Voraussetzungen haben, um Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen zu können. „Wir brauchen einheitliche Rahmenbedingungen“, fordert Grünberg. Die Bundesländer seien aufgefordert, sich beim Pilotprojekt zu beteiligen.

Gleiche Möglichkeiten für Persönliche Assistenz in allen Bundesländern: ÖVP-Abg. Kira Grünberg (Foto: Th. Topf)

Gleiche Möglichkeiten für Persönliche Assistenz ÖVP-Abg. Grünberg (Bild: Th. Topf)

Grünberg sieht Fortschritte

„Auch wenn wir in unserem Land noch keine ‚vollständige‘ Inklusion leben, so konnten wir im Bereich des selbstbestimmten Lebens in den letzten Jahren doch viel bewegen“, betonte Grünberg in der Debatte des Nationalrats zum Thema „Selbstbestimmtes Leben durch Inklusion in sämtlichen Lebenslagen“. Viele Maßnahmen, die von der Community der Menschen mit Behinderungen seit mehreren Jahrzehnten gefordert wurden, seien umgesetzt worden, darunter die für ein selbstbestimmtes Leben unabdingbare Persönliche Assistenz.

 

Menschen mit Behinderungen: Begleitung in den Arbeitsmarkt

Erfreut zeigt sich Grünberg über den im Dezember gefassten Nationalratsbeschluss bezüglich der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit: „Die Frage der Arbeitsunfähigkeit bei jungen Menschen mit Behinderungen wird damit nun frühestens ab dem vollendeten 25. Lebensjahr gestellt und gegebenenfalls beschieden. Viele Betroffene wollten arbeiten, wurden bislang jedoch voreilig in die Arbeitsunfähigkeit geschickt. Mit diesem Paradigmenwechsel bei der Arbeitsmarktintegration haben Menschen mit Behinderungen nun bessere Möglichkeiten, am ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Sie werden vom Arbeitsmarktservice bei ihrer Arbeitssuche begleitet, so wie alle anderen Arbeitssuchenden auch“, so Grünberg. (Zur-Sache berichtete)

Sie wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen oft extrem gute Problemlöserinnen und -löser seien, „weil sie wissen, wie sie Herausforderungen bewältigen. Diese Fähigkeiten sollte man nützen“.

 

Lohn statt Taschengeld soll kommen

Als nächstes soll die Forderung „Lohn statt Taschengeld“ für Menschen mit Behinderungen zur Realität werden. „Es ist wichtig, dass wir Menschen mit Behinderungen bestmöglich in die Gesellschaft sowie in das Arbeitsleben integrieren, um ihnen dadurch ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Noch vor dem Sommer sollen weitere Schritte getätigt werden“, so Grünberg, die auf den Österreichplan von Bundeskanzler Karl Nehammer verwies. Darin wird vorgeschlagen, dass Menschen mit Behinderungen für ihre Arbeit in geschützten Werkstätten künftig einen Lohn und eine eigene Sozialversicherung statt wie bisher ein Taschengeld erhalten sollen.

Informationen zum Thema finden Sie auf ÖZIV – Bundesverband für Menschen mit Behinderungen (oeziv.org)

Hinweise für den sachgerechten Sprachgebrauch zu diesem Thema, insbesondere in Medien, finden Sie auf Barrierefreie Medien.