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Chronologie beweist Krainers Spiel mit der Unwahrheit

Foto: Florian Schrötter

Kai Jan Krainer (SPÖ) behauptet immer wieder, dass die Aktenlieferung des Finanzministeriums (BMF) an den Ibiza-U-Ausschuss nicht vollständig wäre. Das machte kürzlich Krainer anhand eines Mails fest, das in der Aktenlieferung des BMF fehle. Obwohl dieses Mail bereits zwei Mal (!) an den U-Ausschuss geliefert wurde und die Mitarbeiter des BMF eine Vollständigkeitserklärung unterschrieben haben, verbreitete Krainer seine Behauptungen weiter. Zudem griff Armin Wolf in der ZiB2 dieses Mail und konfrontierte den Finanzminister damit. Aus diesem Grund hat sich Zur-Sache diesen Fall genauer angesehen. Eine Chronologie beweist: SPÖ-Krainer scheint absichtlich mit der Unwahrheit zu spielen.

 

Chronologie der Krainer-Behauptungen

In der Zib2 am 22.06.2021 konfrontierte Armin Wolf den Finanzminister mit den Vorwürfen der Opposition. Konkret: Anchorman Wolf zeigte Blümel ein Mail, das er von der SPÖ erhalten habe und aus einem Ermittlungsakt der Justiz stammen soll. Dieses Mail sei laut SPÖ für den Untersuchungsgegenstand des U-Ausschusses relevant, aber nicht in der Aktenlieferung enthalten gewesen, sagte Wolf.

Klar ist aber bereits zu diesem Zeitpunkt für Blümel: Alle relevanten Akten wurden geliefert. Das bestätigen die Unterschriften unter den Vollständigkeitserklärungen, so der Finanzminister.

 

Krainer bleibt bei Unterstellung

Am Tag darauf, also dem 23.06.2021, versucht Krainer in einem Beitrag in der ZiB2 den vermeintlichen „Beweis“ der SPÖ zu rechtfertigen und beruft sich auf eine Ungenauigkeit auf Seiten des BMF. Dabei bleibt er aber bei seinem Spin. Krainer gegenüber dem ORF: Ein „ähnliches Dokument“ das einen „ähnlichen Wortlaut hat“ wurde zwei Mal geliefert. Krainer streitet aber immer noch fälschlicherweise ab: „Das Dokument, das in der ZiB2 gestern (22.06.2021) präsentiert wurde, wurde aber nicht geliefert.“

 

Blümel konfrontiert Wolf

Daraufhin konfrontiert Finanzminister Blümel Armin Wolf per Telefon mit dem Mail, das bereits zwei Mal an U-Ausschuss geliefert wurde. Wolf erklärt daraufhin via Kurier (erschienen am 24.06.2021): – „Heute hat mich Herr Blümel angerufen, mir ein Email vorgelesen und mich gefragt, ob es sich dabei um das Mail von gestern handeln würde. Das habe ich ihm bestätigt“, erklärt Wolf gegenüber Blümel.

 

Krainer outet sich vor U-Ausschuss

Am 24.06.2021 wird Krainer schließlich im U-Ausschuss zur Lieferung des ominösen Mails befragt. Der konkrete Zeitpunkt der Befragung wurde im U-Ausschuss durch den Liveticker des Standards festgehalten: „Und die umstrittene Mail aus dem Finanzministerium, ist die geliefert worden? Krainer dazu: Ja, aber rechtswidrigerweise nicht elektronisch, es könne sein, dass es in Papierform geliefert wurde. Das habe man dem Bundespräsidenten so auch gesagt.“

 

Screenshot: www.derstandard.at

Screenshot: www.derstandard.at

 

Krainers Behauptungen stellen sich als unwahr dar

Krainer gibt also nach insgesamt drei Tagen, zahlreichen Interviews und Beiträgen zu, dass das Mail, das die SPÖ Armin Wolf am 22.06.2021 als vermeintlichen Beweis für eine unvollständige Aktenlieferung zukommen hat lassen, in Wirklichkeit doch geliefert worden war. Man bedenke: Finanzminister Gernot Blümel hat bereits von Beginn an dieser Diskussion darauf hingewiesen, dass alle Dokumente und Mails geliefert worden sind. Zudem wurde die Aktenlieferung durch Vollständigkeitsbeurkundungen stets bewiesen.

Diese Vorgangsweise Krainers zeigt, dass ihm nahezu alle Mittel und Wege recht sind, um seine Kampagne gegen die Bundesregierung und insbesondere gegen Finanzminister Blümel voranzutreiben.