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Corona-Regelung für Ärzte-Arbeitszeit verlängert

Zur Sache

Die Sache ist bedeutsam: Wie lange sollen Ärztinnen und Ärzte und andere Angehörige von Gesundheitsberufen wöchentlich in einem Krankenhaus arbeiten? Und das in Zeiten der Pandemie! Das ist in einem eigenen Gesetz, dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, geregelt. Dieses sieht unter anderem vor, dass Ärztinnen und Ärzte die gesetzlich geregelte Wochenarbeitszeit von maximal 48 auf bis zu 55 Stunden auszudehnen haben, wenn dies gewünscht wird. Die Voraussetzung ist allerdings, dass eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird und die Ärztin oder der Arzt der Verlängerung der Arbeitszeit freiwillig zustimmt. Daher Begriff einer opt-out-Regelung.

 

Diese geltende Regelung ist bis 30. Juni 2021 befristet, allerdings haben die Bundesländer als Spitalserhalter wegen der Corona-Pandemie auf eine Verlängerung gedrängt. Die Pandemie hat den Personalmangel in den Spitälern verschärft. Daher wird diese Opt-out-Regelung im Rahmen einer neuen Stufenregelung befristet verlängert, wie der Klubobmann und Sozialsprecher der ÖVP, August Wöginger, erklärte.

 

Die neue Stufenregelung soll im Mai parlamentarisch behandelt werden, um zeitgerecht zum 1. Juli in Kraft treten zu können. Diese Stufenregelung soll sicherstellen, dass die erhöhte Arbeitszeit von 55 Stunden für maximal vier Jahre in Anspruch genommen werden kann, danach erfolgt einer verpflichtende Verminderung auf maximal 52 Stunden pro Woche.

 

Zur Begründung dieses Schritts erklärte Wöginger, die Bundesländer hätten weiterhin mit dem durch die Pandemie verschärften Personalproblem zu kämpfen. Daher soll die Opt-out-Regelung verlängert werden, wobei nach vier Jahren eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit auf 52 Stunden erfolgen. Wöginger dazu: „In Zeiten, in denen das medizinische Personal dringend gebraucht wird, ermöglichen wir damit die Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit, wenn dies vom betroffenen Arzt oder der betroffenen Ärztin gewünscht wird. Dabei stellen wir sicher, dass wir auf die Bedürfnisse der Ärzteschaft und der Arbeitgeber eingehen.“