Berichte
Diese Entlastungen kommen 2022
Im vorigen Jahr wurde von der ÖVP die ökosoziale Steuerreform in die Wege geleitet, erste Teile davon treten bereits heuer in Kraft, erklärt ÖVP-Klubobmann August Wöginger zum Jahresauftakt. Ziel der ökosozialen Steuerreform der Koalitionsregierung ist es, die Menschen zu entlasten, das Steuersystem zu ökologisieren und gleichzeitig darauf zu achten, dass denjenigen, die arbeiten auch tatsächlich mehr Geld zum Leben bleibt.
Steuerreform entlastet bereits ab 2022
Mit der ökosozialen Steuerreform, die erste Teile bereits 2021 beschlossen wurde, sollen die Steuerzahler entlastet und das Steuersystem ökologisiert werden, wie Zur-Sache bereits berichtete.
Mit dem Start der ökosozialen Steuerreform werden die Menschen bereits dieses Jahr entlastet, wie ÖVP-Klubobmann August Wöginger erklärt.
Das gilt ab 2022:
- 2. Einkommensteuerstufe von 35 auf 30 % gesenkt
- Familienbonus von 1.500 auf 2.000 Euro pro Jahr und Kind ab 1. Juli 2022
- Rückerstattung der Sozialversicherung wird rückwirkend ab Anfang 2021 erhöht
- Mitarbeiter-Beteiligungsmodell bis zu 3.000 Euro für Arbeitnehmer
- CO2-Bepreisung von 30 Euro pro Tonne ab Juli 2022
- Der Regionale Klimabonus wird eingeführt
Das bringt das Jahr 2022
Abseits der größten Steuerentlastung der 2. Republik bringt das Jahr 2022 weitere Entlastungen mit sich:
Pensionserhöhung
Die Bruttopensionen bis zu 1.000 Euro werden um 3 % erhöht. Für Pensionen zwischen 1.000 und 1.300 Euro kommt es zu einer Einschleifregelung (eine Erhöhung zwischen 3,0 Prozent und 1,8 Prozent). Bruttopensionen ab 1.300 Euro werden um 1,8 Prozent erhöht.
Zusätzlich zur Pensionserhöhung wird der Frühstarterbonus eingeführt. Für jedes Monat, in dem zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr gearbeitet wurde, wird die Pension um einen Euro erhöht. Wer beispielsweise mit 15 Jahren zu arbeiten begonnen hat und bis zum 20. Lebensjahr 5 Beitragsjahre erreicht, bekommt bei Pensionsantritt 60 Euro pro Monat (840 Euro pro Jahr) mehr.
Inflationsanpassung des Pflegegeldes
Das Pflegegeld wird seit 2020 an die Inflation angepasst. Dieses Jahr bringt somit ein Plus um 1,8 Prozent. In der ersten Stufe erhält man somit 165,40 Euro, in der höchsten Stufe 1776,50 Euro.
Homeoffice-Pauschale
Selbstständig Erwerbstätige können Kosten, die im Homeoffice anfallen (wie beispielsweise Miete, Strom oder Heizung) für das Jahr 2022 erstmals pauschal steuerlich absetzen. Die Ausgaben können in der Veranlagung für 2022, also zu Jahresbeginn 2023, geltend gemacht werden.
Nicht-Selbstständige können rückwirkend auf das Steuerjahr 2021 erstmals Werbungskosten für das Home-Office geltend machen. Pro Arbeitstag werden pauschal 3 Euro für maximal 100 Tage anerkannt.