Regierung

Mehr Schutz für Gesundheitspersonal

Innenminister Gerhard Karner über die Schutzzonen vor Krankenhäusern.Foto: BKA / Christopher Dunker / MedUni Wien / AKH Wien / Houdek

Immer wieder werden Gesundheitseinrichtungen und Personal im Gesundheitswesen Angriffen von Impfgegnern und radikalen Corona-Leugnern ausgesetzt. Nun werden Schutzzonen eingerichtet, um Übergriffe zu verhindern.

 

Pandemie als doppelte Belastung für das Personal

Das Gesundheitspersonal ist durch die Corona-Krise ohnehin schon seit zwei Jahren stark gefordert. Und, wie es aus dem Bundeskanzleramt heißt, auch gefährdet.

  • Gefordert durch die Betreuung von Personen, die an Corona erkrankt sind und die Intensivstationen massiv belasten – und die gleichzeitige Aufrechterhaltung des Betriebes im Dienste der Gesundheit und des Lebens der Bevölkerung.
  • Gefährdet durch Corona-Maßnahmengegner, die insbesondere in sozialen Netzwerken zu Aktionen vor Spitälern aufrufen, um gegen die Regierung zu protestieren.

 

Gefährdung von Patienten und Personal durch Demonstranten

So haben Corona-Leugner in der Vergangenheit etwa Zufahrten zu Krankenhäusern blockiert. So wurden auch Patienten gefährdet.

Für Innenminister Gerhard Karner wurden demnach mehrfach „rote Linien überschritten“. Es wurden „Gesundheitspersonal und Menschenleben gefährdet“, so Karner weiter.

 

Versammlungsfreiheit ist zu schützen

Es gelte die Versammlungsfreiheit als ein hohes Gut, dass „selbstverständlich“ zu schützen sei, so Karner. Doch wo Rechte, dort auch Pflichten ergänzte der Minister. Deswegen werde man alles tun, „um jene zu schützen, die für uns und unsere Gesundheit“ da sind.

Um derartige Situationen zu verhindert hat das Innenministerium auf Verlangen des Nationalrats mehrere Maßnahmen zum Schutz des Personals in Gesundheitseinrichtungen getroffen.

 

Das sind die Maßnahmen zum Schutz des Personals

  • Die Regelungen der Schutzzone sollen für Gesundheitseinrichtungen – wie Krankenanstalten, Spitälern, Impf- und Teststraßen – erweitert werden. Dadurch können Gesundheitseinrichtungen sowie deren näherer Umkreis zu Schutzzonen erklärt werden, um Personen wegzuweisen, die den Betrieb in Gesundheitseinrichtungen gefährden.
  • Verstärkte Untersagung bzw. Auflösung von Versammlungen: Eine behördliche Untersagung bzw. Auflösung einer Versammlung, die den Zugang oder die Zufahrt zu Gesundheitseinrichtungen beeinträchtigt, ist schon nach aktueller Rechtslage möglich. Angesichts der steigenden Infektionszahlen wolle man in Zukunft verstärkt von dieser Maßnahme Gebrauch machen – im Rahmen der Verfassungsrechtlichen Grenzen.
  • Verstärkte Aufklärung über rechtliche Folgen: Die Organisatoren von Demonstrationen sollen verstärkt und deutlich auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei Angriffen auf das Personal der Gesundheitseinrichtungen bzw. bei Blockierung von Zufahrten zu Krankenanstalten hingewiesen werden.