Innenpolitik

Entlastung für Haushalte und Unternehmen: weitere 2 Mrd. Euro gegen Teuerung

Eine historische Reform: Österreich beendet mit 1. Jänner 2023 die kalte Progression, die Steuertarife steigen mit der Inflation an, sagt Finanzminister Magnus Brunner. Foto: BMF

Die Bundesregierung bringt ein weiteres Paket gegen die Teuerung auf den Weg: Die Maßnahmen umfassen zwei Milliarden Euro an Entlastung für Haushalte und für Unternehmen. Der Auslöser dafür sind die Teuerungen wegen der Krise und wegen des Krieges in der Ukraine. „Wir tun, was wir tun können“, sagte Finanzminister Magnus Brunner am Sonntag: „Die Teuerung ausgleichen, höhere Preise abfedern“.

 

Rasche und treffsichere Maßnahmen

Gemeinsam mit dem bereits beschlossenen Paket von 1,7 Milliarden beträgt die Entlastung für die Haushalte und für die Wirtschaft rund vier Milliarden Euro. Damit ist die Entlastung in Österreich umgerechnet 10-mal so hoch wie beispielsweise in Deutschland, wo gerade ein rund 4 Milliarden-Euro-Paket präsentiert wurde.

Während in anderen EU-Staaten kurzfristige Maßnahmen (zB temporäre Preisobergrenzen) gesetzt werden, ergreift die Bundesregierung längerfristige Maßnahmen, um auf die prognostizierte Inflation zu reagieren.

Die Maßnahmen werden, so Brunner in einem Pressegespräch mit Klima- und Energieministerin Eleonore Gewessler, rasch und vor allem treffsicher gesetzt, zugleich unter Berücksichtigung des europarechtlichen Rahmens.

Ein neues Energiepaket

Haushalte und Unternehmen spüren den Druck aufgrund höherer Energiepreise. Dies betrifft die Kosten für Heizung und für Mobilität in den Haushalten, für die Produktion in Unternehmen. Daher werden in einem Energiepaket weitere Schritte der Entlastung gesetzt:

  • 50%-ige Erhöhung des Pendlerpauschale und Vervierfachung des Pendlereuros bis 30. Juni 2023. Für Bezieherinnen der Negativsteuer (diese entrichten mangels Einkommens keine Lohn- oder Einkommenssteuer) einmaliger negativsteuerfähiger Betrag von 100 Euro. Das bringt eine Entlastung über 400 Millionen Euro.
  • Gleichzeitig stehen noch heuer 150 Mio. Euro für Preissenkungen im öffentlichen Verkehr und Angebotserweiterung zur Verfügung. Dadurch gibt es einen Anreiz, wenn möglich, auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen.
  • Nachdem insbesondere die Gas- und Strompreise eine massive zusätzliche Belastung im täglichen Leben und bei Unternehmen darstellen, werden die spezifischen Energieabgaben (Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe) um rund 90 % bis 30. Juni 2023 gesenkt; dies bedeutet eine Entlastung von rund 900 Mio.
  • Es ergeht eine Weisung an den Kartellanwalt (BMJ) zur Kontrolle der Öl-Industrie und von Betrieben in der Öl/Diesel/Benzin-Wertschöpfungskette. Eine Sachverhaltsdarstellung wird auch an die BWB übermittelt.
  • Bei Agrardiesel ist ein Kostenausgleich vorgesehen, angelehnt an das nationale Emissionshandel-System, im derzeit europarechtlich zulässigen Ausmaß, daher befristet bis 30. Juni 2023;
  • Ausgleich von steigenden Energiekosten im öffentlichen Verkehr zur Verhinderung von Preissteigerungen. (Z.B.: Schülerfreifahrten);
  • Entlastung für inländische KMU mit hohem Treibstoffaufwand, insbesondere im Bereich Handwerk sowie EPU über eine Treibstoffrückvergütung mit einem Volumen von ca. 120 Mio. (Befristet bis 30.06.2023);
  • Liquiditätshilfe für Unternehmen durch Herabsetzung der Vorauszahlungen der Zahlungen an Einkommens- und Körperschaftssteuer (befristet bis 30.06.2023);
  • Unterstützung für Betriebe zum raschen Umstieg auf alternative dekarbonisierte Antriebsformen: insgesamt 120 Mio. Euro für 2022 und 2023;
  • Investitionsoffensive Energieunabhängigkeit für Windkraft und Photovoltaik Projekte: insgesamt 250 Mio.

 

Betriebe und Familien werden entlastet. Foto: iStock BartekSzewczyk / iStock g-stockstudio

Betriebe und Familien werden entlastet. Foto: iStock BartekSzewczyk / iStock g-stockstudio

Beispiele für die Entlastung

Was bedeutet das Paket nun etwa für Pendlerinnen und Pendler? Die Maßnahmen bringen einer Familie mit einem Pendler aus dem Mühlviertel (Entfernung 50km) eine zusätzliche Entlastung von rund 900 Euro, gerechnet bis zum 30. Juni des nächsten Jahres.

Zusammen genommen mit der Entlastung aus der Steuerreform und dem 1. Entlastungspaket wird diese Familie in Summe um fast 3.000 Euro entlastet.

Wie werden Unternehmen entlastet? Ein Hotel mit rund 50 Mitarbeitern profitiert von unseren Maßnahmen mit rund 20.000 Euro. Ein großes Industrieunternehmen wird um 3 Millionen Euro entlastet.

 

Krieg und Krise als Herausforderung

Sowohl die Haushalte als auch die Unternehmen stünden vor neuen, weiteren Herausforderungen, erläuterte Brunner. Sie hätten eine Corona-bedingte Wirtschaftskrise hinter sich, doch der Krieg Russlands gegen die Ukraine habe neue Verwerfungen ausgelöst. Die Knappheit bei manchen Rohstoffen lasse die Preise steigen, Österreich habe daher – wie andere Länder – eine importierte Inflation.

Der globalen Inflation könnten die Staaten nur gemeinsam begegnen, wobei der Europäischen Zentralbank dafür die Kompetenzen und Mittel zur Verfügung stehen. Österreich könne im Land der Teuerung begegnen und die Preise ausgleichen.

Dafür wurden drei Schritte gesetzt. Der erste war die ökosoziale Steuerreform mit einer Ökologisierung des Steuersystems und nun einsetzenden Entlastung der Steuerzahler sowie Förderung der Familien. Der zweite Schritt war ein erstes Entlastungspaket gegen die Teuerung. Und der dritte Schritt ist das am 20. März präsentierte Paket für den Ausgleich der gestiegenen Energiepreise.