Parlament
Breite parlamentarische Mehrheit für Neuaufstellung des Verfassungsschutzes
Mit einer breiten Mehrheit wurde am Dienstag im Innenausschuss des Nationalrats die Neuaufstellung des Verfassungsschutzes beschlossen. Insgesamt haben sich ÖVP, Grüne, FPÖ und SPÖ auf das Gesetz geeinigt.
„Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst“
Kernpunkte für die Neuaufstellung sind neben der Trennung des Staatsschutzes und des Nachrichtendienstes auch die Stärkung der Gefahrenaufklärung und eine verstärkte parlamentarische Kontrolle. Der neue Verfassungsschutz wird künftig „Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst“ heißen.
Einen gemeinsamen Antrag stellten dann ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne auf eine Ausschussfeststellung. Dieser Antrag wurde von den Parteien einstimmig beschlossen. Darin einigten sich die Abgeordneten darauf, dass die Regierung bis spätestens Ende 2026 eine Evaluierung der Umsetzung und Wirksamkeit des Bundesgesetzes dem Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses vorzulegen hat.
Die Neos stimmten dem Antrag der Parteien nicht zu. Sie sehen eine Trennung zwischen Staatsschutz und Nachrichtendienst kritisch, da sie diese in der Praxis als nicht realistisch halten.
Parlamentarische Kontrolle als „größte Errungenschaft“
Innenminister Karl Nehammer erklärte, dass die „größte Errungenschaft“ der Neuaufstellung des Verfassungsschutzes die parlamentarische Kontrolle sei. Diese werde „Transparenz bringen und dem Staatsschutz dienen“, so Nehammer und weiter: „Damit wird auch ein Signal gesetzt, dass alles Handeln einer nachhaltigen Kontrolle unterliegt.“
Zudem ergänzt Wolfgang Gerstl (ÖVP), dass alle Parteien bei der wichtigen Frage des Verfassungsschutzes zusammengehalten hätten. Dadurch könne man „eine neue Dimension des Verfassungsschutzes“ schaffen.
Kernpunkte der Neuaufstellung
Neben der bereits genannten Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, die durch einen Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne beschlossen wurde, konnten auch weitere Kernpunkte der Vorlage fixiert werden. So wurde die Trennung der Bereiche Staatsschutz und Nachrichtendienst, ein Ausbau der Präventionsaufgaben durch die Einführung von Fallkonferenzen für den Staatsschutz, verstärkte Gefährderansprache zur Deradikalisierung sowie die Beobachtung von GefährderInnen im Rahmen einer Meldeverpflichtung fixiert.