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So startet Österreich in eine sichere Wintersaison

Tourismus begrüßte Lockerung der Corona-Regeln. Foto: iStock/narvikk

Ein 3-Stufen-Plan soll eine sichere und planbare Wintersaison ermöglichen. Die „Winterregeln“ für die Tourismusbranche wurden am Montag von Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Tirols Landeshauptmann Günther Platter vorgestellt. Zur-Sache hat die wichtigsten Punkte und alle Details auf einen Blick!

 

Regeln bieten bestmöglichen Schutz & Sicherheit für Gäste

Die Devise für den kommenden Winter ist klar: „Strenge Regeln, sicherer Winter“, erklärte Bundesministerin Köstinger am Montag bei der Präsentation der Maßnahmen für den Tourismus in der Wintersaison. Köstinger stellte auch klar: „Es wird heuer eine Wintersaison geben und sie wird sicher sein, weil wir dafür alle notwendigen Vorkehrungen treffen!“

Zu Wort meldete sich auch der Tiroler Landeshauptmann und Vorsitzende der Landeshauptleute-Konferenz am Montag bei der Pressekonferenz. Dabei betonte er, dass „klare und einheitliche Regeln“ das wichtigste für die kommende Saison seien. „Die Branche trägt diesen Weg mit und insbesondere die Seilbahnwirtschaft setzt auf mehr Maßnahmen als eigentlich für Seilbahnen als Teil des öffentlichen Personenverkehrs nötig wären“, so Platter weiter. Er befürworte daher diese Vorgangsweise, „weil sich damit sicherer Wintersport für Einheimische und Gäste gleichermaßen sicherstellen lässt.“

 

Bundesministerin Elisabeth Köstinger - Foto: Christopher Dunker

Bundesministerin Elisabeth Köstinger präsentierte die Regeln für eine sichere Wintersaison – Foto: Christopher Dunker

 

Strenge Regeln für einen sicheren Winter

 Zusammenfassung:

  1. In Seilbahnen gilt die 3G-Regel PLUS verpflichtende FFP2 Maske (für alle, in allen Stufen)
  2. Apres Ski wird nur unter strengen Regeln, analog zur Nachtgastronomie möglich sein
  3. Für Gastronomie und Hotellerie gilt die 3G Regel, ab Stufe 3 das Test-G nur mehr mit PCR-Test
  4. Wer einen sicheren und unbeschwerten Urlaub verbringen will, der sollte sich jetzt impfen lassen, dann gibt es kaum Einschränkungen

 

Regeln für einen sicheren und erfolgreichen Wintertourismus

In Abstimmung mit den Bundesländern, der Branche, Experten sowie dem Städte- und Gemeindebund hat die Bundesregierung einen 3-Stufenplan – der sich vorrangig an der Auslastung der Intensivbetten-Kapazitäten orientiert – beschlossen. Dieser Stufenplan gibt zum Teil bereits den rechtlichen Rahmen vor:

 

Stufe 1: Derzeitiger Stand

Stufe 2: Ab 7 Tage nachdem 300 ICU-Betten belegt sind (entspricht einer Intensivbetten-Auslastung von ca. 15%)

Stufe 3: Ab 7 Tage nachdem 400 ICU-Betten belegt sind (entspricht einer Intensivbetten-Auslastung von ca. 20%)

 

Das Tourismusministerium erklärte dazu, dass mit den geltenden und zukünftigen Rahmenbedingungen eine Überforderung der Hospitalisierungskapazitäten verhindert und eine Einstufung von Österreich als Risikogebiet vermieden werden soll.

Als Leitprinzip gilt: Für Geimpfte und Genesene wird es kaum noch Einschränkungen geben.

 

Weitere Maßnahmen werden somit in erster Linie für und zum Schutz von Ungeimpften gesetzt. Wer sich jetzt impfen lässt, wird auch im Winter Zugang zu allen Bereichen (Lift, Gasthaus, Konzert, Kino, …) haben.

 

Die nachfolgenden Maßnahmen gelten jedenfalls bis zur Stufe 3. Diese tritt sieben Tage nach der Überschreitung der Intensivbettenauslastung von 20 Prozent (400 Betten) in Kraft. Über die Stufe 3 hinausgehende Maßnahmen werden bei einer weiteren Zunahme der Intensivbettenauslastung insbesondere für Ungeimpfte erfolgen.

 

Gastronomie und Beherbergung

  • Stufe 1: (Derzeit) Zutritt mit 3G-Nachweis
  • Ab Stufe 2 sind Antigen-Tests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) als Eintrittsnachweis nicht mehr zulässig.
  • Sollte Stufe 3 in Kraft treten, bedeutet das für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, dass Antigen-Schnelltests nicht mehr als Zutrittsnachweis gültig sind (Zutritt mit gültigem negativen PCR-Testergebnis, Impfnachweis oder Genesungsnachweis).
  • Über die Stufe 3 hinausgehende Maßnahmen – insbesondere Beschränkungen für Ungeimpfte – werden im Gleichklang mit den allgemeinen Maßnahmen erfolgen.

 

Après-Ski

  • Generell gelten für Après-Ski die gleichen Regeln wie für die Nachtgastronomie. Während Stufe 1 müssen Gäste ein gültiges negatives PCR-Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis (ärztliche Bestätigung oder Absonderungsbescheid) vorweisen. Ein Antikörpernachweis oder Antigentest ist nicht ausreichend.
  • Für Betriebe der Nachtgastronomie sowie Après-Ski wird ab der Stufe 2 die 2-G-Regel (Geimpfte und Genesene –Testungen jeglicher Art) eigeführt.
  • Sonderregelung für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: zumindest FFP2-Pflicht und 3 Mal pro Woche PCR-Testpflicht
  • Über die Stufe 3 hinausgehende Maßnahmen werden im Gleichklang mit den allgemeinen Maßnahmen erfolgen.
  • Künftig werden für Après-Ski reduzierte Sperrstunden und Pausensperrstunden ermöglicht. Ob neben den Ländern und Bezirksverwaltungsbehörden zukünftig auch die Gemeinden strengere Maßnahmen treffen können, wird geprüft und könnte über das Covid-19-Maßnahmengesetz oder das Epidemiegesetz erfolgen.

 

Seilbahnen

85 % der Seilbahnen sind offene Fahrbetriebsmittel mit geringerem Infektionsrisiko und einer Beförderungszeit von weniger als 15 Minuten.

 

Zur Sicherung der Wintersaison 2021/2022 werden von den Seilbahnunternehmen noch zusätzliche Maßnahmen gesetzt.

 

Stufe 1-3: Für Besucher der Seilbahnbetriebe gilt bereits seit 15. September 2021 das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske.

 

Ab Saisonstart Einführung der 3-G-Regel:

– Bei Einführung von Eintrittsnachweisen sind diese beim Verkauf von Tickets zu überprüfen.

– An einer praktikablen Umsetzung für Betreiber und Besucher wird gearbeitet (Koppelung des Onlineverkaufs von Tickets für eine automatisierte Kontrolle).

– Besucher haben den gültigen Nachweis stets mitzuführen und im Rahmen stichprobenartiger Kontrollen vorzuzeigen.

– Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske besteht weiterhin

– Werden die epidemiologischen Maßnahmen durch Besucher nicht eingehalten, sollen die Seilbahnunternehmen von ihrer Beförderungspflicht entbunden werden.

 

Advent- und Weihnachtsmärkte

  • Stufe 1: Für Advent- und Weihnachtsmärkte als Gelegenheitsmärkte (nicht nur reine Warenmärkte) gelten seit 15. September 2021 die nachfolgenden Regeln:

– Zutritt mit 3G-Nachweis: Gültiges negatives Testergebnis, Impfnachweis oder Genesungsnachweis. Zu beachten ist die Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Antigen-Tests von 48 auf 24 Stunden.

–  Ab einer zu erwartenden Besucherzahl von über 500 Personen, hat jeder Gelegenheitsmarkt eine Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen.

  • Ab Stufe 2 sind Antigen-Tests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) als Eintrittsnachweis nicht mehr zulässig.
  • Sollte Stufe 3 eintreten, bedeutet das für Advent- und Weihnachtsmärkte, dass Antigen-Schnelltests nicht mehr als Zutrittsnachweis gültig sind (Zutritt mit gültigem negativen PCR-Testergebnis, Impfnachweis oder Genesungsnachweis).
  • Über die Stufe 3 hinausgehende Maßnahmen – insbesondere Beschränkungen für Ungeimpfte – werden im Gleichklang mit den allgemeinen Maßnahmen erfolgen