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Welche Entlastungen die Regierung setzt – und die Opposition nicht sehen will
Bundeskanzler Karl Nehammer wird am Dienstag, 5. April vor dem Nationalrat neuerlich die umfassenden Entlastungen und Maßnahmen gegen die Teuerung erläutern. Anlass ist die von der SPÖ am 1. April verlangte Sondersitzung. Deren Begründung: Die Bundesregierung unternehme nichts gegen die Teuerung. Ein realistischer Blick auf die Fakten zeigt aber ein anderes Bild. In Österreich gibt es eine Vielzahl von Entlastungen, die lediglich die SPÖ nicht sehen will. Die Preisanpassungen werden in Österreichs gedämpft, ergibt eine Analyse der Energieagentur.
Die Teuerung: ein Problem in ganz Europa
Die Welle der Teuerung schwappt durch ganz Europa. Nicht nur Österreich stöhnt unter der hohen Inflation, die im März bei 6,7 Prozent einen neuen Höchstwert seit 1982 erreichte. Auch andere Länder haben mit dem gleichen Phänomen zu kämpfen, wie ein Blick in die Daten von Eurostat zeigt. Litauen und Estland verzeichneten im März eine Inflation von 15,6 bzw. 14,8 Prozent. Die Niederlande meldeten einen Inflationsanstieg von 11,9 Prozent. In Spanien liegt die Teuerung bei 9,8 und sogar in Deutschland stiegen die Preise im März um 7,6 Prozent und liegen somit sogar über dem österreichischen Niveau. Das nicht-EU-Land Türkei meldete am Montag sogar eine Inflation jenseits der 60 Prozent.
Klar, dass von allen Seiten versucht wird, mit Vorschlägen die Teuerung einzubremsen. Österreichs Bundesregierung hat relativ schnell reagiert und bereits vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine begonnen Maßnahmen gegen die Teuerung zu setzen.
Zögerliche Entlastungen unter SPÖ-Kanzlern
Es könnte immer mehr sein und der Opposition ist es jedenfalls immer zu wenig. Das hört man dieser Tage immer stärker aus der SPÖ. Um dem Thema noch mehr Fläche zu geben, wurde auf Verlangen der Sozialdemokraten für den Dienstag eine Sondersitzung des Nationalrats einberufen.
Was die SPÖ und speziell ihre Parteivorsitzende Pamela Rendi-Wagner in der gesamten Debatte ausblendet: Als die SPÖ in Regierungsverantwortung war, hätte sie alle Möglichkeiten und Chancen zur Entlastung der Menschen gehabt. Was sie damals alles hätten machen können, verlangen sie jetzt von der aktuellen Regierung. Offen bleibt die Frage, ob Pamela Rendi-Wagner vor zwei Wochen die Gelegenheit nutzte und ihre fünf SPÖ-Vorgänger, die allesamt auch Bundeskanzler waren, mit dieser Frage konfrontierte. Es ist unklar, ob sie nachgefragt hat, wieso SPÖ-Kanzler wie Kern, Faymann oder Gusenbauer nie so große Entlastungspakete geschnürt haben, wie es nun seit Ausscheiden der SPÖ aus Regierungsverantwortung der Fall ist.
Seit ÖVP-Kanzlerschaft 2017 wird kontinuierlich entlastet
Die Regierungen unter den ÖVP-Kanzlern waren nicht untätig und hoben die Entlastungen auf die politische Agenda. Anhand einiger Beispiele lässt sich selbst für die SPÖ leicht erkennen, dass mit der Übernahme des Bundeskanzleramts durch die ÖVP im Jahr 2017 auch eine Politik der Entlastung der Menschen ins Kanzleramt eingezogen ist. Entlastungen, welche die SPÖ offenbar damals nicht willens war zu machen und heute leider nicht sehen will:
Beispiel 1: Pensionserhöhungen
Jährlich werden sie Pensionen um die Jahresinflation angepasst. So steht es auch im Gesetz. Es hätte die SPÖ niemand gehindert, höher Pensionsabschlüsse zu erzielen. Erst als die ÖVP Ende 2017 die türkis-blau geführte Koalition übernahm, stiegen auch die Pensionen. Und zwar deutlich höher als laut Gesetz vorgegeben. Ein Blick bis ins Jahr 2012 zurück macht sicher: Die SPÖ hat es unter ihrer Kanzlerschaft sechs Jahre in folge verabsäumt, die Pensionen zu erhöhen, während in den vier Jahren darauf unter ÖVP-Kanzlerschaft die Pensionserhöhungen immer über der Inflation abgeschlossen wurden und besonders niedrige und mittlere Pensionen mehr von den Abschlüssen profitiert haben
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Beispiel 2: Lohnsteuersenkungen
Von der Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags über Negativsteuer bis hin zur Senkung der ersten drei Tarifstufen: Seit die ÖVP im Jahr 2017 die Bundesregierung anführt, wurden die kleinen und mittleren Einkommen mehrmals in Milliardenumfängen entlastet. Die nächste Entlastung kommt schon ab Mitte des Jahres, wenn sich die ökosoziale Steuerreform im Umfang von 18 Milliarden Euro schrittweise entfaltet und in den Geldbörsen der Österreicherinnen und Österreicher zu wirken beginnt. Was in diesen Jahren immer unverändert blieb: Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent.
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Beispiel 3: Familienbonus
1.500 Euro pro Kind und pro Jahr. Mit der Entlastung von Familien wurde ein familienpolitischer Meilenstein in Österreich gesetzt. Rund eine Million Familien profitieren seit dem Jahr 2018 von dieser Entlastung. Mit der ökosozialen Steuerreform wird dieser Bonus sogar auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr erhöht und entlastet die Familien Jahr ein weiteres Mal.
Beispiel 4: Unternehmensentlastungen
Mit der schrittweisen Senkung der KöSt., der Einführung der Mitarbeiterbeteiligung, der Investitionsprämien und vielen anderen Maßnahmen, wurden auch wesentliche Schritte zur Entlastung der Unternehmen und zur Attraktivierung des Standortes gesetzt. Die Wirtschaft erlebt gerade einen Aufschwung und die Arbeitslosigkeit hat nach der Pandemie und trotz des Krieges in der Ukraine einen Tiefstand erreicht, der zuletzt im Jahr 2008 so niedrig lag.
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Beispiel 5: Pakete gegen die Teuerung
Mit dem Teuerungsausgleich von bis zu 300 Euro und dem Energiekostenausgleich von 150 Euro pro Haushalt wurden bereits im Jänner erste Maßnahmen präsentiert und auf den Weg gebracht. Noch bevor wegen des Ukraine Kriegs die Teuerung weiter anzog.
Vor zwei Wochen folgte das nächste Paket mit Schwerpunkt der Pendlerentlastung. Das Pendlerpauschale wird um 50 % angehoben, der Pendlereuro wird auf das Vierfache erhöht.
Insgesamt nimmt die Bunderegierung rund vier Milliarden Euro in die Hand, denn an der Krise soll der Staat nicht verdienen. Europaweit ist dies eines der schwersten Entlastungspakete im Kampf gegen die Teuerung.
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Beispiel 6: Dämpfung der Stromkosten
Zur Abfederung der Anpassungen der Preise bei Strom wurden weitere Maßnahmen gesetzt, die jetzt auch in einer Analyse der Energieangentur zum Stromgroßhandel dargestellt werden. So wurde die Ökostrompauschale von 36 Euro netto ausgesetzt und der Ökostromförderbeitrag mit 0 Euro festgesetzt. Das führt bei einem Jahresverbrauch von 3.500 KWh zu 111 Euro an Einsparung. Weiters wurde die Elektrizitätsabgabe von 1,5 Cent auf 0,1 Cent je Kilowattstunde herabgesetzt.
Zur Entlastung heißt es in der Analyse der Energieagentur wörtlich: „Die Maßnahmen bewirken, dass sich die Preisänderung von 2021 auf 2022 für einen Beispielhaushalt mit einem Bestandsvertrag beim lokalen Anbieter und 3.500 KWh Verbrauch in einer Bandbreise von minus 17 % bis plus 5 % bewegt.“