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Grundrechte: Edtstadler drängt nach Höchstgericht auf Schutz

Karoline Edtstadler, Verfassungsministerin,drängt nuzn vehement auf Schutz der Grundrechte. Der Verfassungsgerichtshof hat die gegenwärtig einfache Handy-Beschlagnahme für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz ist zum 1. Jänner 2025 zu ändern. Im Bild: Edtstadler im November beim Akademischen Forum für Außenpolitik. Foto: Alexander Zillbauer

Grundrechte schützen: Nach einem Höchtsgerichts-Erkenntnis drängt Verfassungsministerin Karoline Edtstadler neuerlich auf rasche Reparatur der Strafprozessordnung und auf Schutz der Grundrechte. Die Sicherstellung von Mobiltelefonen in Strafverfahren ohne vorherige richterliche Bewilligung ist verfassungswidrig, entschied der Verfassungsgerichtshof. Das Höchstgericht fordert eine neue Regelung, die den gegenwärtigen „unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte“ beseitigt.

 

Unternehmer beschwerte sich gegen Beschlagnahme

Der Anlass für dieses Erkenntnis war der Antrag eines Unternehmers in Kärnten. Gegen ihn wurde wegen des Verdachts der Untreue ermittelt, die Behörden hatten sein Handy und seinen Kalender beschlagnahmt.

 

„Uferloser Zugriff auf das Leben“

Dagegen erhob der Unternehmer über alle Instanzen bis zum Verfassungsgerichtshof Beschwerde. Seine Begründung: Die Beschlagnahme sei unverhältnismäßig, weil das Mobiltelefon „einen uferlosen Zugriff auf die Lebensumstände und die Lebensgeschichte eines Menschen ermöglicht“. Die Sicherstellung eines Smartphones „erlaube angesichts der Fülle der auf dem Smartphone enthaltenen Daten tiefe Einblicke in das Leben und die Privatsphäre des Betroffenen“.

Für die Sicherstellung eines Mobiltelefons ist lediglich die Anordnung der Staatsanwaltschaft im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nötig. Für dieses wiederum genüge ein bloßer Anfangsverdacht.

 

Verfassungsgerichtshof stoppt Beschlagnahme-Praxis

Zu dieser skizzierten Problematik stellt der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis laut Medien-Info fest:

Die Sicherstellung von Mobiltelefonen (mobilen Datenträgern) in Strafverfahren ohne eine vorhergehende richterliche Bewilligung ist verfassungswidrig, weil sie gegen das Datenschutzgesetz und das Recht auf Privatleben verstößt.

Die Schwere des Eingriffs darf nicht größer sein als die Bedeutung des Ziels, das erreicht werden soll.

Es sei zwar legitim, Datenträger sicherzustellen und auszuwerten, um Straftaten zu verfolgen, doch die angefochtenen Bestimmungen der Strafprozessordnung entsprechen nicht den Anforderungen des Datenschutzgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese Bestimmungen werden daher mit 31. Dezember 2024 aufgehoben.

Das Smartphone bietet tiefe Einblicke in das Privatleben. Foto: Lupo/pixelio

Das Smartphone bietet tiefe Einblicke in das Privatleben. Foto: Lupo/pixelio

Grundrechte: Edtstadler sieht sich bestätigt

Darauf bezog auch Verfassungsministerin Karoline Edtstadler in einer ersten Stellungnahme auf X:

„Ich freue mich, dass der Verfassungsgerichtshof mit seiner Erkenntnis bestätigt, wofür ich seit Jahren kämpfe: Die aktuellen Regelungen zur Handydatensicherstellung sind verfassungswidrig und entsprechen nicht den Anforderungen des Artikels 8 EMRK.“

Die Bundesregierung habe daher den gesetzlichen Auftrag, dies umgehend zu korrigieren, schreibt Edtstadler:

„Die Handydatensicherstellung muss jetzt rasch auf neue Beine gestellt werden. Wir dürfen hier keine Zeit verlieren. Die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigt nicht, dass Handys umfassende Informationen zu unserem gesamten Leben enthalten. Ein Handy ist kein Briefbeschwerer. In Zukunft darf kein Mobiltelefon mehr ohne vorherige richterliche Genehmigung sichergestellt werden. Aktuell wird das gesamte Handy mit all den darauf befindlichen Daten abgenommen, ohne zu differenzieren, was relevant ist für das Ermittlungsverfahren und ohne, dass Beschuldigte wissen, welche Daten sich darauf befinden. Das ist eine massive Verletzung von Grundrechten und gehört abgestellt.“

 

Wiederholt Bedenken wegen Vorverurteilungen

Schon vor dem Beschwerdeführer aus Kärnten wurde wiederholt auf die Problematik aufmerksam gemacht, dass Handys vergleichsweise einfach zu beschlagnahmen und auszuwerten sind, dass andererseits wegen der darauf gespeicherten persönlichen Daten dagegen erheblichen Bedenken aus Sicht der Grundrechte bestehen.

Verschärft wird diese Problematik, weil Teile des beschlagnahmten Materials an die Öffentlichkeit gelangen und massenmedial ausgewertet und verbreitet werden. Auf die äußerst nachteiligen Folgen einer – den Gerichten vorauseilenden – medialen Vorverurteilung machte unter anderem der deutsche Rechtsanwalt Christian Scherz bei einem Symposium an der Politischen Akademie aufmerksam.

Die Rechtschutzbeauftragte der Justiz, Gabriele Aicher, hatte den mangelnden Schutz der Grundrechte aufgezeigt und deswegen ihre Funktion zurückgelegt.

Erst im Frühjahr hatten Ministerin Edtstadler, ÖVP-Abg. und Generalsekretär Christian Stocker sowie der frühere Präsident des Nationalrats, Andreas Khol, auf Justizreform und konkret auf Stärkung der Rechte Beschuldigter gedrängt.

Die Medien-Info und das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes finden Sie HIER.

Karoline Edtstadler, Verfassungsministerin,drängt nuzn vehement auf Schutz der Grundrechte. Der Verfassungsgerichtshof hat die gegenwärtig einfache Handy-Beschlagnahme für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz ist zum 1. Jänner 2025 zu ändern. Im Bild: Edtstadler im November beim Akademischen Forum für Außenpolitik. Foto: Alexander Zillbauer
Karoline Edtstadler, Verfassungsministerin,drängt nuzn vehement auf Schutz der Grundrechte. Der Verfassungsgerichtshof hat die gegenwärtig einfache Handy-Beschlagnahme für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz ist zum 1. Jänner 2025 zu ändern. Im Bild: Edtstadler im November beim Akademischen Forum für Außenpolitik. Foto: Alexander Zillbauer