Untersuchungs-Ausschuss

Rechtsschutzbeauftragte zu ihrem Rückzug: Durchsetzung der Grundrechte behindert

Im Interview mit der Tageszeitung Die Presse erläuterte Gabriele Aicher die Gründe für ihren Rückzug als Rechtsschutzbeauftragte. Screenshot: Zur-Sache

Die Rechtschutzbeauftragte der Republik, Gabriele Aicher, zieht sich von dieser Funktion zurück. Aicher hatte mit ihrer Kritik an der Hausdurchsuchung bei einem Medienunternehmen und einer Handy-Peilung justizinterne Diskussionen ausgelöst, denen sie sich nicht mehr aussetzen will. In der Sache bekam Aicher Recht: Ihre Kritik am Vorgehen der WKStA war laut Oberlandesgericht Wien berechtigt. In einem Interview mit der Tageszeitung Die Presse erklärte die erfahrene Juristin die Beweggründe für den Rücktritt.

 

Rechtschutzbeauftragte schützt Grundrechte der Betroffenen

Als Grund für ihren Rücktritt nannte Aicher den Umstand, „dass man Grundrechtsschutz nicht durchsetzen kann, ohne persönlich angegriffen zu werden.“ – Allerdings gehöre es zur grundlegenden Aufgabe der Rechtschutzbeauftragten, die Grundrechte von Beschuldigten zu wahren.

Diese Verantwortung wurde ihr aber abgesprochen: „Alle haben sich geweigert“ anzuerkennen, dass Aicher Vertreterin der Beschuldigten ist, und die Grundrechte der Beschuldigten wahren muss.

 

Objektivität von Amts wegen

Unter anderem wurde Aicher in Justizkreisen mangelnde Objektivität vorgeworfen. Im Interview betonte sie, dass sie von Amts wegen zur Objektivität verpflichtet sei: „Es war kein Ausschreibungserfordernis, ein Freund der WKStA zu sein“, so Aicher.

 

Konflikt mit Alma Zadic

Deutliche Kritik äußerte Aicher an Justizministerin Alma Zadic. Denn Zadic hindere Aicher daran, die Grundrechte der Beschuldigten durchzusetzen. Die Ministerin umgehe – so Aicher – Aichers Weisungsungebundenheit.

 

Aicher bekam vom OLG Wien recht

Dass die WKStA dann Aicher vom Ibiza-Komplex ausschließen wollte, war der „Überhammer“, sagt sie im Presse-Interview: „In dem Moment, in dem ich neben dem Ukraine-Krieg auf gleicher Höhe in den Schlagzeilen stand, ist mir klar geworden, das ist alles nur noch absurd.“

Das OLG Wien gab Aicher mit ihrer Beschwerde gegen das Vorgehen der WKStA (Handypeilung der Medienmanager Helmut und Wolfgang Fellner ohne Befassung der Rechtsschutzbeauftragten) recht. Wäre das nicht passiert „hätte ich nicht nur meine Tätigkeit, sondern meine Staatsbürgerschaft zurückgelegt“, so Aicher.

Aicher war eingeschüchtert durch die öffentlichen Reaktionen ihr gegenüber – deswegen zögerte sie ihren Rücktritt weiter heraus.

 

„Abschusslisten“ der WKStA

Außerdem hatte Aicher „gewisse Informationen“, wonach sie auf einer „Abschussliste“ der WKStA stehe. Das teilt sie etwa mit dem ehemaligen Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek. Auch Pilnacek gab im Untersuchungsausschuss an, auf einer „Abschussliste der WKStA“ zu stehen.

 

Zustand der Justiz

Deutliche Worte fand Aicher zum Zustand der Justiz: „Wenn man nicht unbedingt muss“ ist es die richtige Entscheidung „nicht in der Justiz zu arbeiten“.

 

„Normale“ Staatsanwaltschaften frustriert

Die Frustration innerhalb der „normalen Staatsanwaltschaften“ ist groß: „Die werden ausgehungert wie nur irgendetwas, und in die WKStA wird alles hineingesteckt.“

Aicher will nicht arbeiten unter Bedingungen, die sie damit beschrieb, „dass Abschusslisten geführt werden, dass man Angst haben muss, überwacht zu werden, wegen irgendwelcher Dinge angezeigt und angeklagt zu werden wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses oder so: Das ist einfach unerträglich“.

 

Keine Antwort vom Justizministerium

Mit ihren Anliegen hatte sich Aicher in der Vergangenheit auch an das Justizministerium gewandt. Das Justizministerium hat Aicher nie auf ihre Schreiben geantwortet.

Zu dem Interview in der Tageszeitung Die Presse erklärte das Justizministerium, die Kritik Aichers sei nicht nachvollziehbar.