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Mehr Kontrollen bei Lebensmittelimporten aus Drittstaaten
Der Nationalrat hat in seiner Juli-Sitzung Maßnahmen für faire Wettbewerbsbedingungen und wirksame Importkontrollen bei Agrarerzeugnissen aus Drittstaaten angestoßen. Eingebracht wurde der entsprechende Antrag von ÖVP-Landwirtschaftssprecher und Bauernbundpräsident Georg Strasser gemeinsam mit Abgeordneten der Regierungsfraktionen. Das Parlament fordert damit konsequente Kontrollen und klare Konsequenzen, wenn Drittstaaten die maßgeblichen EU-Anforderungen nicht erfüllen.
„Europa darf seine hohen Standards nicht an der Grenze aufgeben“, betont Strasser in seiner Rede im Nationalrat. Wer Lebensmittel auf den europäischen Markt bringen wolle, müsse verlässlich nachweisen, dass die geltenden Anforderungen eingehalten würden. Fehle dieser Nachweis, „muss der Marktzugang gestoppt werden“. Das schütze die Konsumenten und verhindere Wettbewerb auf Kosten der bäuerlichen Familienbetriebe.
Kontrolle beginnt vor dem Import
Agrarimporte gelangen nicht automatisch auf den europäischen Markt, erläutert der Bauernbundpräsident. Die EU prüfe bereits vor dem ersten Export die Kontroll- und Zertifizierungssysteme eines Drittstaates. Für zahlreiche Produkte dürften nur zugelassene Länder und genehmigte Betriebe liefern. An den Außengrenzen folgten je nach Produkt und Risikolage Dokumenten-, Identitäts- und physische Kontrollen bis hin zu Laboranalysen. Bei Verstößen könnten Lieferungen zurückgewiesen, Kontrollen verschärft und Importe aus einzelnen Betrieben oder Staaten ausgesetzt werden. Entscheidend sei, „ob ein Drittstaat über ein verlässliches Kontroll- und Rückverfolgbarkeitssystem verfügt“, so Strasser.
Brasilien und Ukraine als Beispiele
Als Beleg dafür, dass die EU den Marktzugang bei fehlenden Garantien verweigern könne, nennt Strasser Brasilien: Ab 3. September 2026 werden neue Vorgaben zum Schutz vor Antibiotikaresistenzen vollständig anwendbar. Könne Brasilien bis dahin kein ausreichendes Kontroll- und Rückverfolgbarkeitssystem nachweisen, dürften betroffene tierische Produkte – darunter Rind- und Geflügelfleisch – nicht mehr auf den EU-Markt gebracht werden.
Auch der Marktzugang für ukrainische Agrarprodukte sei begrenzt: Für sensible Erzeugnisse wie Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais und Honig gelten Mengenbeschränkungen. Zudem habe sich die Ukraine verpflichtet, bis 2028 die europäischen Produktionsstandards einzuhalten. Beide Länder würden zeigen, „dass Marktzugang mit klaren Regeln, verlässlichen Nachweisen und wirksamen Schutzklauseln verbunden werden kann“.
Strasser fordert Konsequenzen
Da die gemeinsame Handelspolitik in die Zuständigkeit der EU fällt, seien gezielte EU-weite Maßnahmen entscheidend – etwa verstärkte Kontrollen, Audits in Drittstaaten und in letzter Konsequenz die Aussetzung des Marktzugangs. „Wer die europäischen Anforderungen nicht erfüllt, darf seine Produkte nicht auf unserem Markt verkaufen“, betont Strasser. So schaffe man faire Wettbewerbsbedingungen, stärke das Vertrauen der Konsumenten und schütze die heimische Lebensmittelproduktion.
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