Parlament

ÖVP-Klubchef Wöginger bekräftigt Fahrplan zur Impfpflicht

ÖVP-Klubobmann August Wöginger im APA-Interview. Foto: APA / Robert Jäger

Die Parlamentsfraktionen der Regierungsparteien bleiben dabei, zum 1. Februar 2022 die gesetzliche Impfpflicht einzuführen. Dies bekräftigte ÖVP-Klubobmann August Wöginger in einem ausführlichen Interview mit der Austria Presse Agentur (APA).

 

Dritte Impfung schützt vor Spitalsaufenthalt

Fakten und Argumente sprächen für das Impfen und damit für eine hohe Impfrate in der Bevölkerung, so Wöginger. Den Experten der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordinaten zufolge, schütze eine dritte Impfung zu 90 Prozent vor einem Aufenthalt in einem Spital. Sogar die zweite Impfung schütze zu 70 Prozent, erklärte Wöginger wie zuvor schon Bundeskanzler Karl Nehammer. Angesprochen auf die Intensivstationen meinte Wöginger, dort lägen zu 80 Prozent Personen ohne Impfung, die restlichen 20 Prozent seien von teils schweren Vorerkrankungen geprägt. Daher wolle die ÖVP-Fraktion am Fahrplan zur Impfpflicht festhalten, denn die Impfung biete in einem sehr hohen Ausmaß einen Schutz.

 

Stellungnahmen werden gesichtet

Der parlamentarische Fahrplan könne eingehalten werden, so der VP-Klubobmann, denn SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner stehe weiterhin zur Impfpflicht. Die ablehnenden Stellungnahmen einzelner Landespolitiker der SPÖ seien daher kein Hindernis. In der SPÖ beobachte er Uneinigkeit, Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) wolle offensichtlich daraus politisches Kleingeld schlagen. Allerdings habe auch Doskozil im November am Achensee bei der Konferenz der Landeshauptleute unterschrieben, zur Impfpflicht zu stehen.

 

FPÖ-Chef Herbert Kickl solle sich, so Wöginger weiter, angesichts seiner Wortwahl  – Kickl hatte von einer „Falotten-Regierung“ gesprochen – in den Spiegel blicken. Vor dem Hintergrund einer höchst riskanten Infektionslage, wie Kickl. gegen Impfung zu demonstrieren und Verschwörungstheorien zu verbreiten führe zur Frage, ob dieses Verhaltens eines Mandatars noch würdig sei.

 

Die zum Gesetzesentwurf eingelangten kritischen Stellungnahmen sollten jedenfalls gesichtet werden, erklärte Wöginger. Falls es notwendig erscheint, sollte Einzelnes daraus auch in die Beratungen einfließen.